Frage ans Fachpublikum bezüglich Urlaubsgeld

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  • Frage ans Fachpublikum bezüglich Urlaubsgeld Beitrag #1

altonno

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Hallo Leute,

die Frage ist jetzt vielleicht etwas O.T. aber ich denk in der Kathegorie ungefähr richtig.

Und zwar arbeitet meine Freundin im Bäckerhandwerk bei ner relativ großen kette hier in der Region. Die Geschäftsleitung hat nun beschlossen ab sofort das Urlaubsgeld in eine Rentenversicherung einzuzahlen. Somit wird das geld nicht mehr ausgezahlt. Es wird praktisch noch eine Rentenversicherung angelegt. Die Angestellten können das auch nicht auswählen ob die das Geld ausgezahlt bekommen oder nicht.

Meine Freundin hat aber schon eine priv. Rentenversicherung und benötigt und möchte auch keine 2., sondern lieber Urlaubsgeld.

Oder sitzt da der Chef am längeren Hebel?

Gruß
AL
 
  • Frage ans Fachpublikum bezüglich Urlaubsgeld Beitrag #2

PassatV6Limo

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Urlaubs und Weihnachtsgeld sind freiwillige Zahlungen, ausser deine Freundin ist inner Gewerkschaft organisiert und dort ist das Urlaubsgeld vereinbart!
 
  • Frage ans Fachpublikum bezüglich Urlaubsgeld Beitrag #3
Tom9210

Tom9210

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bin mir nicht 100% sicher, aber,
urlaubsgeld ist auf jeden fall freiwillig, wenn aber auf der lohnabrechnung nicht ausdrücklich freiwillig, einmalige sonderzahlung o.ä. steht hat man nach ein paar jahren eine art gewohnheitsrecht.
berichtigt mich falls das nicht stimmt

edit:
vielleich wirst du hier fündig:
http://www.arbeitsrecht.de
 
  • Frage ans Fachpublikum bezüglich Urlaubsgeld Beitrag #4

Gast

Gewohnheitsrecht? Ich GEH hier, ich WOHN hier, ich HEIZ hier und habe das RECHT dazu?
:D

Ok zum Thema:

Wenn der Chef versucht, das Urlaubsgeld zu streichen...

Der Urlaub ist die von vielen Arbeitnehmern am meisten herbeigesehnte Zeit des Jahres. Der Wunsch, für eine Weile dem Alltag zu entfliehen, treibt viele in die Ferne, doch dies ist gerade für Familien kein billiges Vergnügen. Um so mehr freuen sich die Reiselustigen über das so genannte Urlaubsgeld, das ihnen im Regelfall vom Arbeitgeber gewährt wird. Fest einkalkuliert ermöglicht es vielfach, kleine und große Träume wahr werden zu lassen. Doch groß ist das Entsetzen, wenn der Arbeitgeber unerwartet lächelnd verkündet: ”Dieses Jahr gibt’s nichts!“ Und auf den erschrockenen Einwand, man habe fest damit gerechnet und letztes Jahr sei doch auch Urlaubsgeld gezahlt worden, kaltschnäuzig bemerkt: ”Sie sollten Ihren Arbeitsvertrag genauer lesen. Das Urlaubsgeld ist extra unter dem Punkt ”Freiwillige soziale Leistungen“ vermerkt, das bedeutet, Sie haben nicht den geringsten Anspruch auf die Zahlung.“ Hier irrt der Arbeitgeber, warnt der Anwalt-Suchservice (Servicerufnummer 0180 – 52 54 555).
Es gibt zwar die Möglichkeit, einen so genannten Freiwilligkeitsvorbehalt im Arbeitsvertrag zu vereinbaren, der dem Arbeitgeber die Freiheit lässt, jedes Jahr über das Ob und Wie des Urlaubsgeldes zu entscheiden. Dies setzt aber voraus, dass der Arbeitgeber unmissverständlich deutlich macht, dass kein Anspruch auf die Zahlung besteht. Im Zweifel ist entscheidend, wie der Arbeitnehmer die Formulierungen im Arbeitsvertrag verstehen durfte. Unklarheiten muss der Arbeitgeber gegen sich gelten lassen. Nach einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts berechtigt die bloße Bezeichnung des Urlaubsgeldes als ”freiwillige soziale Leistung“ im Arbeitsvertrag den Arbeitgeber nicht dazu, das Urlaubsgeld einfach zu streichen (vgl. BAG, Urteil v. 11.04.2000, 9 AZR 255/99). Die Formulierung könne der Arbeitnehmer nämlich auch so verstehen, dass sich der Arbeitgeber ”freiwillig“ zur Zahlung des Urlaubsgeldes verpflichte, ohne dazu durch Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Gesetz gezwungen zu werden. In diesem Fall müsse der Arbeitgeber sein grundsätzlich gegebenes Leistungsversprechen halten und das Urlaubsgeld zahlen.
Tipp: Für Bürger, die einen Anwalt in arbeitsrechtlichen Streitigkeiten oder anderen Fällen suchen, bietet der Anwalt-Suchservice schnelle Hilfe: Rund um die Uhr werden unter der bundesweit einheitlichen Servicerufnummer 0180 – 52 54 555 (24 Pf./Min.) bis zu drei spezialisierte Anwälte in der gewünschten Region benannt.

Zu deutsch TRET IHN IN DEN ARSCH

*duck
 
  • Frage ans Fachpublikum bezüglich Urlaubsgeld Beitrag #5

agenius

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Na da möchte ich doch mal anmerken das das nicht ganz passt; er streicht ja nicht das Urlaubsgeld sondern er will es in eine Pensionsvorsorge einbezahlen.

Auf jeden Fall würd ich da mal nen Rechtsbeistand hinzuziehen.

Ich denke er macht das wegen steuerlichen Gründen.
Für das Urlaubsgeld muß der Dienstgeber auch abgaben zahlen, hingegen für eine Vorsorgeversicherung wird er warscheinlicher weniger berappen müssen bzw. noch Geld vom Staat erhalten (Förderung).

Silver Surfer
 
  • Frage ans Fachpublikum bezüglich Urlaubsgeld Beitrag #6

pascalsv

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@Tom9210: In jedem guten Arbeitsvertrag (und bei der großen Bäckerei-Kette kannst Du davon ausgehen) gibt es einen Passus, dass selbst bei einer Zahlung von Urlaubsgeld diese keinen Anspruch auf Regelmäßigkeit beinhaltet.

Du solltest Dir lieber mal die Bedingungen ansehen, die an diese betriebliche Rente geknüpft sind. Was passiert nach Kündigung oder Wechsel (gehen die gezahlten Beiträge flöten?)? Es kann ganz sinnvoll sein, diese zusätzliche Rente anzunehmen, da sie steuerlich gefördert sein kann. Zahlungen in die Rente sind seit einigen Wochen nicht mehr steuerpflichtig, wohl aber die Rentenauszahlungen!! Damit dürfte klar sein, warum die Geschäftsleitung dies tut!!

Naja, ich würde mir die Bedingungen ansehen und die Vorzüge durchrechnen, es wäre doch schön, im Alter noch etwas zusätzlich zu haben, auch wenn ich verstehen kann, dass man bei einem bestimmten Gehalt lieber das Urlaubsgeld hätte!!!

Gruß,

Pascal
 
  • Frage ans Fachpublikum bezüglich Urlaubsgeld Beitrag #7

jor

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kurz und knapp: meine wissens darf er dies tun

das einzige was mich wundert, bei den meissten betrieben kann man wählen.

und einen vorteil hats dann doch noch: wenn das 13. gehalt in die altersvorsorge gesteckt wird ist es erstmal steuer- und sozialabgabefrei (bis zu einem freibetrag von € 1.050, zusätzlich noch bis zu € 1.752 die zu 20% pauschal versteuert werden /pro Jahr). steuer- und sozialabgaben werden erst bei inanspruchnahme der rentenleistung fällig (sollte dann ein günstigerer satz sein).

gruss
jor
 
  • Frage ans Fachpublikum bezüglich Urlaubsgeld Beitrag #8
Hawk

Hawk

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bei solchen streitigkeiten würde sich eine mitgliedschaft in einer gewerkschaft auszahlen, die haben normalerweise eine rechtsabteilung die einem in solchen fällen kostenlos hilft.
 
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