Falsche Angaben der Erstzulassung.

Diskutiere Falsche Angaben der Erstzulassung. im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo, Mein Autohändler hatte angegeben (schriftlich), dass die Erstzulassung des Autos 08/1999 war. Jedoch habe ich laut Fahrzeugbrief gesehn...
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  • Falsche Angaben der Erstzulassung. Beitrag #1

farid2k

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Hallo,

Mein Autohändler hatte angegeben (schriftlich), dass die Erstzulassung des Autos 08/1999 war.
Jedoch habe ich laut Fahrzeugbrief gesehn, dass die Erstzulassung schon am 08/1998 war.

Was sollte ich am besten tun?
Hätte ich ein Recht drauf das Auto zurückzugeben?
Oder kann ich eine gewisse Summe von Ihm zurückverlangen?

Ich weiss wirklich nicht was ich tun soll, Anwalt kann ich mir auch nicht unbedingt leisten.

Mit freundlichen Grüßen
Farid
 
  • Falsche Angaben der Erstzulassung. Beitrag #2
Schorni

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farid2k schrieb:
Ich weiss wirklich nicht was ich tun soll, Anwalt kann ich mir auch nicht unbedingt leisten

Wenn Du Dich mit dem nicht OHNE Anwalt einigst, haste wohl Pech.
 
  • Falsche Angaben der Erstzulassung. Beitrag #3
Chefkoch

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Wenn du deinen Händler drauf hinweist dass sein Verkaufsangebot auf falschen Tatsachen beruhte mit dem dezenten Hinweises eines Rechtsanwalts, wird ihm kaum was übrig bleiben als die Kiste zurück zu nehmen, zumal man eine Kostenbeihilfe für Rechtsstreitigkeiten beantrangen kann. Aber das wird dir ein Anwalt in einem Beratungsgespräch auch erklären(bin grad irgendwie Happy ne Rechtsschutz zu haben)
 
  • Falsche Angaben der Erstzulassung. Beitrag #4
Schorni

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Wenn du deinen Händler drauf hinweist dass sein Verkaufsangebot auf falschen Tatsachen beruhte mit dem dezenten Hinweises eines Rechtsanwalts, wird ihm kaum was übrig bleiben als die Kiste zurück zu nehmen, zumal man eine Kostenbeihilfe für Rechtsstreitigkeiten beantrangen kann. Aber das wird dir ein Anwalt in einem Beratungsgespräch auch erklären(bin grad irgendwie Happy ne Rechtsschutz zu haben)

Genau. Zumal das ganze Jahr auch sicher ne Preisfrage EK/VK ist/war. Aber ohne Anwalt - wenn sich der Verkäufer quer stellt - schwer.
 
  • Falsche Angaben der Erstzulassung. Beitrag #5
edv071

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Also ich würde erst mal nicht sofort mit einem Anwalt drohen sondern den Händler ruhig darauf ansprechen und ihn fragen was da rückwirkend noch zu machen ist.
Vielleicht eine kostenlose Inspektion bei ihm oder so was in der Art.

Denn auch wenn ihm da ein Versehen passiert ist (ich unterstelle hier mal keine arglistige Täuschung, etc.) sollte man sich vor Augen führen über was für einen möglichen Streitwert wir hier reden.
Zwischen Baujahr 1998 und 1999 dürfte finanziell hier nicht mehr ein großer Unterschied liegen.

Mit den genauen Eckdaten vom Passat sollte dieser Unterschied über die Schwacke EK/VK Preise klar zu ermitteln sein.
 
  • Falsche Angaben der Erstzulassung. Beitrag #6
TEASY

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Ist schon etwas weiter passiert in diesem "Fall" :?:
 
  • Falsche Angaben der Erstzulassung. Beitrag #7

DerRico

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Also mit Anwalt würde ich auch nicht gleich "drohen." Noch dazu, wo (eigentlich) jedem Händler klar sein sollte, dass er in diesem Fall nach BGB zur Nachbesserung verpflichtet ist, da es sich nicht um ein Irrtum handelt (er hat den Brief sicher vor Dir gehabt und auch durchgelesen). Du hast auf jeden Fall Anspruch auf Schadensersatz, was in diesem Fall z.Bsp. eine Minderung des Kaufpreises oder ein kostenloser Service/Inspektion wäre. Mit einem Anwalt lässt sich u.U. sogar Vorsatz und/oder arglistige Täuschung durchsetzen. Ich würde dem Händler das auf jeden Fall unterstellen. Somit wäre der Kaufvertrag nichtig und er müsste Dir sogar den entstandenen Schaden zum Beispiel durch Nutzungsausfall während der Neubeschaffung eines gleichwertigen Kfz erstatten.
 
  • Falsche Angaben der Erstzulassung. Beitrag #8
TEASY

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DerRico schrieb:
... Somit wäre der Kaufvertrag nichtig und er müsste Dir sogar den entstandenen Schaden zum Beispiel durch Nutzungsausfall während der Neubeschaffung eines gleichwertigen Kfz erstatten.
Wenn das mal kein Irrtum, bezogen auf den Umfang, ist. ;D
...das wohl eher in Richtung "schwebend unwirksam" und eine arglistige Täuschung muss man dem Verkäufer erst einmal nachweisen, was sich schwierig darstellen lässt.
Wenn der Verkäufer einen nachweisbaren oder offensichtlichen Fehler gemacht hat, sollte das Ganze auch mit einfachen Mitteln zu regeln sein - dazu muss man miteinander sprechen, sprich etwas Mumm in den Knochen haben (ggf.) und nicht Andere, sprich seinen Anwalt, vorschicken.

Also erst mal reden und abwarten!
...vielleicht erfahren wir ja den Zwischenstand oder sogar das (positive) Ergebnis.
 
  • Falsche Angaben der Erstzulassung. Beitrag #9

DerRico

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TEASY schrieb:
DerRico schrieb:
... Somit wäre der Kaufvertrag nichtig und er müsste Dir sogar den entstandenen Schaden zum Beispiel durch Nutzungsausfall während der Neubeschaffung eines gleichwertigen Kfz erstatten.
Wenn das mal kein Irrtum, bezogen auf den Umfang, ist. ;D

Das denk ich nicht. Fahrlässig handelt wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Von einem Kfz-Händler kann man erwarten, dass er lesen und schreiben kann.

Und: Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochtenn (Und das ist es ja hier) so ist es als von Anfang an als nichtig anzusehen.

ABER: Auch ich erwähnte ganz zu Anfang, dass man erst einmal über alles reden sollte. Nur wenn keine Einigung zu erreichen ist, wären dass die Schritte für den Gläubiger.

Als dann....
 
  • Falsche Angaben der Erstzulassung. Beitrag #10
TEASY

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DerRico schrieb:
... Das denk ich nicht. Fahrlässig handelt wer die im Verkehr erforderliche Sorgfalt außer Acht lässt.
Von einem Kfz-Händler kann man erwarten, dass er lesen und schreiben kann.
Hast Du das aus einer Seite für Verkehrsrecht gekla...kopiert? :lach:
Grundsätzlich trifft das Obige zu, aber, wie bereits geschrieben, ist es daran dies zu beweisen und eben dort liegt das Problem, denn der Beklagte kann für sich in Anspruch nehmen, dies nicht in böser Absicht, bzw. ähnlich, getan zu haben.



DerRico schrieb:
Und: Wird ein anfechtbares Rechtsgeschäft angefochtenn (Und das ist es ja hier) so ist es als von Anfang an als nichtig anzusehen.
Dazu muss das RG erst einmal anfechtbar sein, denn dafür muss, unter Zuhilfenahme wie s.o., zunächst die Basis geschaffen werden.
Kurz: Im Zweifelsfall, wie festgestellt, klärt dies ein Richter - so einfach ist das, wenn auch im Ablauf kompliziert. Also erst einmal gilt der (schwebende) Vertrag.




DerRico schrieb:
ABER: Auch ich erwähnte ganz zu Anfang, dass man erst einmal über alles reden sollte. Nur wenn keine Einigung zu erreichen ist, wären dass die Schritte für den Gläubiger.
Ja, das hast Du :gut: gemacht. ...meine Smileys gesehen?
:bia:
 
  • Falsche Angaben der Erstzulassung. Beitrag #11
edv071

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Am 24.10.2010 wurde dieser Beitrag von farid2k eröffnet und bis heute keine Rückmeldung oder uns mal in Kenntnis setzen wie es nun ausgegangen oder weiter gegangen ist.
Nun ja, erhat ja unsere Meinungen zu seinem Fall bekommen, der Rest halt "nach mir die Sindflut".

Dazu ein klares :flop: :flop: :flop: meinerseits!
 
  • Falsche Angaben der Erstzulassung. Beitrag #12
captainfantastic

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edv071 schrieb:
Am 24.10.2010 wurde dieser Beitrag von farid2k eröffnet und bis heute keine Rückmeldung oder uns mal in Kenntnis setzen wie es nun ausgegangen oder weiter gegangen ist.
Nun ja, erhat ja unsere Meinungen zu seinem Fall bekommen, der Rest halt "nach mir die Sintflut".

Dazu ein klares :flop: :flop: :flop: meinerseits!

Rrrichtööööööööch.

Ich persönlich finde das ebenfalls keinen soooo tollen Stil. Scheint aber gang und gäbe zu sein. Das gleiche Phänomen sieht man ja auch in diversen Trööts wo dann keinerlei Rückmeldung kommt, ob das Problem gelöst wurde oder ob es evtl. was ganz anderes war............
 
  • Falsche Angaben der Erstzulassung. Beitrag #14

farid2k

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Sorry war nicht erreichbar.
Ich habe das Thema erstmal gelassen, keine lust weger diesem einen jahr jetzt prpobleme zu machen mit Anwalt usw.
 
  • Falsche Angaben der Erstzulassung. Beitrag #15
TEASY

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...also wenn Du gerne Geld verschenkst, dann habe ich da mehrere gute Ideen, die Bedürftigen zu gute kämen!
 
  • Falsche Angaben der Erstzulassung. Beitrag #16
captainfantastic

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TEASY schrieb:
...also wenn Du gerne Geld verschenkst, dann habe ich da mehrere gute Ideen, die Bedürftigen zu gute kämen!

Ich gründe einen Fonds zugunsten notleidender Lüftungsbauer :D
 
  • Falsche Angaben der Erstzulassung. Beitrag #17
TEASY

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Ich hätte da mehr an bedürftige Kinder gedacht, in Anlehung an "die Tafel".
 
  • Falsche Angaben der Erstzulassung. Beitrag #18
captainfantastic

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TEASY schrieb:
Ich hätte da mehr an bedürftige Kinder gedacht, in Anlehung an "die Tafel".


Eindeutig besser :top:
 
  • Falsche Angaben der Erstzulassung. Beitrag #19
TEASY

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:ja:
 
  • Falsche Angaben der Erstzulassung. Beitrag #20

farid2k

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IN diesem Forum wird ja nur über andere hergezogen ...

trotzdem danke.
 
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Falsche Angaben der Erstzulassung.

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