Fahrzeugwandlung

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  • Fahrzeugwandlung Beitrag #1

Rottitommi

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Hallo!
Aufgrund massiver technischer Mängel in sehr kurzer Folge wurde mir heute angeboten meinen Passat zu wandeln. Es handelt sich um einen Passat Variant 3B, 1,6 Liter, 74 KW Bj.99. mit Anhängerkupplung, Gepäcknetz, nachgerüsteter MAL, Einstiegsleiste Kofferraum, Klarglasblinker in den Kotflügeln vorn. Nun zu meiner Frage. Wer hat damit schon Erfahrungen gemacht. Muss mein :D den gewandelten Passi wieder so herrichten wie das Erstfahrzeug? Worauf muss ich achten?
Tschüss Tommi
 
  • Fahrzeugwandlung Beitrag #2
Torsten

Torsten

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Wandeln heisst grundsätzlich, das der Kaufvertrag zurückgenommen wird. Für das dann von Dir neu auszusuchende Auto musst Du dann auch alles wieder neu kaufen.

Statt wandeln hast Du aber auch das Recht auf Schadenersatz oder Minderung des Kaufpreises.
 
  • Fahrzeugwandlung Beitrag #3

Rottitommi

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Hallo Torsten!
Also! Diplomatisches Geschick an den Tag legen. Irgendwo werde ich mich wohl mit meinem :D in der Mitte treffen denke ich.
Tschüss Tommi
 
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