hothi
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Kann mir mal jemand erklären, warum bei groben und wiederholten Fahrzeugmängeln immer gleich von Wandlung gesprochen wird (auch von VW) und das Thema "mangelfreie Ersatzlieferung" (sprich neues, identisches Fahrzeug) - das laut BGB ebenso vorgesehen ist, als wesentlich einfachere Lösung nicht zu existieren scheint ?
VW jedenfalls will immer nur auf Wandlung hinaus. Dies kann jedoch - wie in meinem Fall - sehr ungünstig sein. Wenn ich heute (nach einer möglichen Wandlung) den gleichen Passat wieder bestellen wollte, müßte ich wegen starker Händler-Margenkürzung (im Oktober 2003) und kürzlicher Preiserhöhung insgesamt ca. 5% (= 2200 Euro) mehr zahlen als noch Ende September.
VW jedenfalls will immer nur auf Wandlung hinaus. Dies kann jedoch - wie in meinem Fall - sehr ungünstig sein. Wenn ich heute (nach einer möglichen Wandlung) den gleichen Passat wieder bestellen wollte, müßte ich wegen starker Händler-Margenkürzung (im Oktober 2003) und kürzlicher Preiserhöhung insgesamt ca. 5% (= 2200 Euro) mehr zahlen als noch Ende September.