Hi,
so also der übliche Weg bei der Versteigerung ist dieser:
Vorweg: Du erhälst bei Kauf von ebay eine Mail mit der registrierten Anschrift des Verkäufers, zur Not kannst Du die Daten nochmal bei ebay anfordern! Desweiteren kannst Du über das Konto wohin Du überwiesen hast die Adressdaten bekommen, die BAnk kann sich allerdings da auch querstellen und sich auf Datenschutz berufen, den es eh schon lange nicht mehr gibt.
Ware kaufen-> bezahlen -> ungefähr 1 Woche warten (denn die Post ist auch nicht immer schnell, habe schonmal 10 Tage gewartet weil Hermes Versand es nicht so eng sieht).
Also ist dann nach "angemessener" Wartezeit keine Ware angekommen dann wird mal erst ne Mail geschrieben mit Fristsetzung, die Fristsetzung (meistens nochmal 1 Woche) ist unentbehrlich, da es ja einen festen Zeitpunkt geben muß indem der Verkäufer in Verzug gerät.
Ist dieser Zeitpunkt abgelaufen machst Du meldung bei der ebay Sicherheit, sprich Meldung wegen eines nicht erhaltenen Artikels, wenn der Kaufpreis höher war, dann Käuferschutz beantragen der zahlt bis zu 200 euro abzgl. 25 euro Gebühren, also bis 175 euro, aber nur wenn der Artikel mehr als 25 euro gekostet hat.
Dann kannst Du zu Deiner nächsten Polizeiststion gehen und Anzeige wegen Betruges erstatten (kostet nichts), allen eMail-Verkehr ausdrucken und mitnehmen, vor allen die Fristsetzung, dann wird alles an die zuständige Polizeidienstelle gesendet und dort eventuell! dem Staatsanwalt überreicht.
Meistens kommt dort aber nichts raus, da Verkäufer dieser Art das nicht nur einmal machen, also ist dort meistens wenigstens im Moment nichts zu holen.
Bis hier kostet Dich alles erstmal nichts ausser Druckkosten deines Druckers und der Weg zur Polizei.
Ab hier kostet es Geld:
Geh zu Deinem Amtsgericht und lasse dort einen Mahnbescheid gegen den Verkäufer erstellen, dafür mußt Du allerdings in Vorkasse treten.
14 Tage nach Zustellung des Mahnbescheides lässt Du beim Amtsgericht den Vollstreckungsbescheid erstellen, auch dafür mußt Du wieder Vorkasse leisten.
Mit dem Vollstreckungsbescheid erhälst Du einen Titel, der 30 Jahre vollstreckbar ist, Du kannst dann also jederzeit den Gerichtsvollzieher mit einer Pfändung beauftragen, aber auch dieses mußt Du erstmal vorweg zahlen und ob was bei rauskommt...naja...meistens nicht.
Zu einer Verhandlung kommt es erst wenn Du das willst, wenn zB der Verkäufer Einspruch zu dem Mahnbescheid einlegt, dann wird es allerdings teuer, da Du auch wieder Gerichtskosten vorzahlen mußt.
Geht dann alles zum normalen Amtsgericht kannst Du alles ohne Anwalt regeln, ab Landgericht herrscht aber Anwaltzwang!
Meine persönliche Meinung, da ich denke es handelt sich hier nicht um mehrere 100 euro, meld es bei ebay und stell Anzeige bei er Polizei und hake es als Erfahrung ab, schont Nerven und geht nicht noch mehr ins Geld.
Ich hoffe Dir geholfen zu haben und immer dran denken, das ist keine Rechtsberatung nur eine freundschaftliche Meinungshilfe.
mfg
Christian