Bußgeldverfahren wegen nicht einhalten des Abstands

Diskutiere Bußgeldverfahren wegen nicht einhalten des Abstands im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Huhu, nun ist es wohl soweit, die ersten Punkte stehen vielleicht an. Ich wurde wegen zu wenig Abstand geblitzt. Aaaaaber: Erstens bin ich...
  • Bußgeldverfahren wegen nicht einhalten des Abstands Beitrag #1
Aetsch

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Huhu,

nun ist es wohl soweit, die ersten Punkte stehen vielleicht an. Ich wurde wegen zu wenig Abstand geblitzt.



Aaaaaber:

Erstens bin ich mal wieder nicht zu erkennen. Hatte das schonmal, da war ein PDA im Weg und nun scheint das Bild wohl ein bissl unscharf zu sein.

Zweitens sieht man sehr deutlich das gerade ein T4 auf die linke Fahrbahn wechselt. Ich würde das so auslegen, dass der Kerl vor mir deswegen abgebremst hat um den reinzulassen. Ich bin deswegen wohl näher an den Vorausfahrenden rangekommen und wollte mich danach wieder zurückfallen lassen um Energie zu sparen.

Lohnt es sich da Einspruch einzulegen? Es geht ja immerhin um 60€ und 2 Punkte. Falls ja, soll ich den ersten Grund oder den zweiten angeben? Oder sogar beide?

Vielleicht könnt Ihr mir ja helfen !!!

Ach ja, der da mit dem roten Pfeil bin denke mal ich.


P.S.: Moralapostel können draußen bleiben :evil:
 
  • Bußgeldverfahren wegen nicht einhalten des Abstands Beitrag #2

Neugieriger

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Naja, wenn ich mir das Bild so anschauen, hat sich das ja wohl richtig gelohnt, bei sovielen auf der linken Spur die alle zu dicht auf dem Vordermann drauf waren.
 
  • Bußgeldverfahren wegen nicht einhalten des Abstands Beitrag #3

maah

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Die machen das nur an Stellen wo sich das wirklich lohnt :evil: Und das dann morgens oder abends im Berufsverkehr. Bin jeden Tag auf der A8 unterwegs zur Arbeit und hab die 60EUR/2Punkte auch schon durch. Aber mittlerweile sehe ich die aufgebauten Blitzer schon von weitem...
Einspruch bei Abstand-Vergehen lohnt nicht, ist der allgemeine Tenor wohin man schaut. Zu gute Bilder auf Video.
 
  • Bußgeldverfahren wegen nicht einhalten des Abstands Beitrag #4

AitschPi

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Also seit längerem mal wieder was von mir hier... ;o)

Nun zum Abstand: Normalerweise machen die ja nicht nur ein Bild, sonderne ine Videoaufzeichnung. Anhand diese können die später auch beweisen, das Du nicht nur eben in einer speziellen verkehrstechnsich bedingten Situation (Ausnutzen des Sicherheitsabstands zu dem wofür er da ist - zum bremsen), sondern ohne Grund dicht aufgefahren bist. Das Foto ist dann ein Ausdruck, der Dir das "Verständnis" erleichtern soll, ein besonderer Service in einigen Bundesländern. Ich habe schon öfter solche Dinger aus NRW und Bayern gesehen, da wird wenn überhaupt nur das Bild vom Fahrer (hier links) mitgeschickt. Ausserdem sind die Ausdrucke immer einfachen Druckern erstellt und so sieht man nicht, was das Bild wirklich hergibt.

Lange Rede, kurzer Sinn: Schalte 'nen Anwalt ein. Der kann duch Akteneinsicht sehen, was wirklich da ist und ob Du 'ne reelle Chance hast. Oder einfach akzeptieren. Ist auch ein Weg... *lol*
 
  • Bußgeldverfahren wegen nicht einhalten des Abstands Beitrag #5

coseb

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Kannst es doch mal mit Deiner zweiten Argumentation versuchen, hast ja als Betroffener einer VOwi das Recht, Dich zu äußern.
Das mit dem Foto kannst Du vergessen "AitschPi" hat da schon ganz Recht. Die Originalausdrücke sind so scharf, die kannst Du als Passfoto verwenden :D
 
  • Bußgeldverfahren wegen nicht einhalten des Abstands Beitrag #6

tdiler2

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Da es gefilmt ist, haben die ja mehr sicht als auf den paar Metern .

Bein meinem Audi Fall, habe ich gleich 10 Fotos dazu bekommen.


Aber es gibt rechtsverdreher ,ist deinen entscheidung
 
  • Bußgeldverfahren wegen nicht einhalten des Abstands Beitrag #7
Torsten

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Trag es wie ein Mann und bezahl. Aus eigener Erfahrung sage ich Dir, Du hast gegen die Videotechnik keine Chance und solange es wie bei Dir nur 2 Punkte sind - fährst halt 2 Jahre ordentlich!
 
  • Bußgeldverfahren wegen nicht einhalten des Abstands Beitrag #8

Icefeldt

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also nen Versuch mit Angabe von Grund 2 kann doch eigentlich nich schaden oder?
 
  • Bußgeldverfahren wegen nicht einhalten des Abstands Beitrag #9

Patrick W

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Also, das Video kannst Du nur über einen Anwalt bekommen.
( Ich habe das durch ) :( waren ca. 250 Euros und 3 Punkte.
Musst dann eine VHS Leerkassette einschicken.
Das Video wird über eine längere Strecke aus zwei Einstellungen aufgenommen.

Falls der T4 vorgezogen ist, dann bist du raus. Falls nicht, dall zahl :!:

Wenn Es nur Fotos sind, kannst Du auch mit Deinem Vorschlag rauskommen.

Ich würde aber zu einem Anwalt gehen und die Fotos/Video einsehen.
Die Originale sind aber sehr scharf!!!

Gruß
Patrick
 
  • Bußgeldverfahren wegen nicht einhalten des Abstands Beitrag #10
Aetsch

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Da der Wagen auf meinen Dad zugelassen ist zwecks Versicherungskosten ist der Brief ja bei Ihm angekommen. Da das Bild unscharf ist haben wir erst einmal zurückgeschrieben das wir ein besseres Bild haben wollen da wir nicht erkennen können wer da am Steuer war.

Wenn das Foto kommt gibts nen neuen Brief wo ich als Fahrer angegeben werde. Dann bekomme ich ja wieder Post von denen.

Und dann gebe ich den Grund an mit dem T4. Mal schauen ob meine Strategie aufgeht.

Falls nicht, 60€ und 2 Punkte sind richtig oder?
 
  • Bußgeldverfahren wegen nicht einhalten des Abstands Beitrag #11

cswiesel

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Und ich wundere mich warum der Staat mit den Steuergeldern nicht auskommt.

"kopfschüttel" :nein:
 
  • Bußgeldverfahren wegen nicht einhalten des Abstands Beitrag #12
Einarmiger

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@cswiesel, da brauchst Du Dich nicht wundern. Es war doch nie jemand daran schuld, dass er bei der Verkehrsüberwachung bei einer OWi erwischt wurde und jetzt auch noch Geld an den bitterbösen Staat zahlen soll, der die Frechheit hatte, das auch noch mit Fotos oder Videos zu dokumentieren. :roll:
Also legen wir erstmal pauschal Einspruch ein und verursachen damit erstmal Kosten, die das eigentliche Bussgeld um das Vielfache übersteigen.

Ich bis sowieso für deutlich höhere Bussgelder - meinetwegen das Zehnfache, das deckt wenigstens die entstandenen Kosten im maschinellen Verfahren - nicht im Einspruchsverfahren !
Aber Deutschland kann es sich ja leisten, die Bussgelder zu suventionieren ... wir haben es doch ... soweit meine Meinung.

@Aetsch, Du kannst nur hoffen, dass der T4 auf dem Video blinkt.
Tut er das nicht, ist Deine Ausrede hin. Woher sollte dann nämlich Dein Vordermann sehen, dass der T4 einscheren will, und bremsen ? Kristallkugel auf dem Armaturenbrett ?
Ausserdem zählt die Ausrede mit dem Auflaufen nur dann, wenn der T4 vor Dir einschert und Deinen Sicherheitsabstand zum Vordermann verkürzt.
Das war eindeutig nicht der Fall. Somit bist Du in der Pflicht, Deinen Abstand zum Vordermann - ggf. durch Bremsen - auf das Mindestmass zu erhöhen.
Das hast Du nicht getan,sie haben Dich dabei gefilmt, trags wie'n Mann.
 
  • Bußgeldverfahren wegen nicht einhalten des Abstands Beitrag #13

3BGChris

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Ich sehe das genau wie der Einarmige, einfach anständig fahren und wenn es einen erwischt...okay, man hat ja schließlich auch nen Fehler gemacht.
Außerdem kosten Dich zwei Punkte nicht gleich den Führerschein.
 
  • Bußgeldverfahren wegen nicht einhalten des Abstands Beitrag #14

gerdd1

die ausrede mit dem t4 zählt überhaupt nicht - der hat mit deinem abstand nichts zu tun. du bist zu dicht drauf. ausserdem messen die nicht nur an einer stelle, sondern eine strecke. und wenn sie dich dann anschreiben, dann hast du über die gesamte messstrecke den abstand nicht eingehalten. 2 punkte sind nicht die welt.
 
  • Bußgeldverfahren wegen nicht einhalten des Abstands Beitrag #15

altonno

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@Aetsch:
Wenn du deinen Einspruch einlegst und das mit dem T4 erwähnst, geht es meines wissens automatisch vors gericht....

Du allein weißt wie es sich zugetragen hat. Wenn du weißt, dass du wirklich eine längere Streche (ich glaub das sind so 300 meter) den Abstand unterschritten hast, dann kannst davon ausghen dss die ne Videoaufnahme davon haben und dich somit auch bestrafen werden.
Ich habe als Kind gelernt, dass ich die Konsequenzen tragen muß wenn ich Mist gebaut habe.

Sollte dein unterschrittener abstand durch das Bremsmanövers zustande gekommen sein, würde ich scheon einspruch erheben. Aber wie gesagt, auf dem Film werden die das sehen......
 
  • Bußgeldverfahren wegen nicht einhalten des Abstands Beitrag #16
Aetsch

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Ich weiß doch nicht mehr wann ich wo wieviel Abstand hatte? Dafür fahre ich dann doch eindeutig zu viel. Ich kann es mir so nur am besten erklären. Oder ich wollte halt nicht das die mir bei zu viel Abstand alle vor mir reinfahren weil die Bahn eh so voll war.

Mal gucken wie es ausgeht...
 
  • Bußgeldverfahren wegen nicht einhalten des Abstands Beitrag #17
Einarmiger

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Ja sicher.
Hauptsache Du... :flop: Meinst Du nicht, dass die Anderen auch ein Ziel haben ? Zum Spass ist bei den Kosten heute keiner mehr auf der Bahn

Ich bin auch mit 40.000 km und teilweise mehr im Jahr unterwegs und komme trotz mittlerweile verhaltener Fahrweise an, drängle dabei nicht und bummeln kenne schon gar nicht ( mein AVF rennt dafür viel zu gut :D ) - aber das muss jeder für Sich entscheiden.

Du hast Dich offensichtlich für den egoistischeren Fahrstil entschieden.

Oder ich wollte halt nicht das die mir bei zu viel Abstand alle vor mir reinfahren weil die Bahn eh so voll war.

Oh ja bitte, bring das als Argument vor - dann darf de rSachbearbeiter auch noch Vorsatz unterstellen und vom Regelbussgeld abweichen. :D

Dann bist Du nicht mehr mit "nur" 60 € und 2 Punkten dabei, versprochen.

Naja, aber Du kannst uns ja mal auf dem Laufenden halten.
 
  • Bußgeldverfahren wegen nicht einhalten des Abstands Beitrag #18

Patrick W

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Also ich verstehe das ganze hin und her nichtmehr :gruebel:

Im Schreiben steht doch sicher:
Beweis: Videoband xyz
Geh zum Anwalt und ninmm ihm eine VHS Leerkas. mit.
Dann bekommst Du das Video.

Wer heute im fließenden Verkehr fährt, der hält fast automatisch zuwenig Abstand.

Mal erwischt es einen eben :!: :cry:

Gruß
Patrick
 
  • Bußgeldverfahren wegen nicht einhalten des Abstands Beitrag #19
Aetsch

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Einarmiger schrieb:
Ja sicher.
Ich bin auch mit 40.000 km und teilweise mehr im Jahr unterwegs und komme trotz mittlerweile verhaltener Fahrweise an, drängle dabei nicht und bummeln kenne schon gar nicht ( mein AVF rennt dafür viel zu gut :D ) - aber das muss jeder für Sich entscheiden.
Ich drängle auch nicht. Nur ganz oft hat man da einen Schläfer vor sich der nicht daran denkt rüber zu fahren obwohl genug Platz ist und da checken die das erst dass man vorbei will wenn man näher ranfährt. (Damit meine ich jetzt nicht aggressiv an der Stoßstange kleben)

Du hast Dich offensichtlich für den egoistischeren Fahrstil entschieden.
Ja das habe ich !

Oh ja bitte, bring das als Argument vor - dann darf de rSachbearbeiter auch noch Vorsatz unterstellen und vom Regelbussgeld abweichen. :D
Würde ich gerne aber bei der deutschen Auslegung wird es als Vorsatz gewertet und dass will ich mir nicht antun.

Naja, aber Du kannst uns ja mal auf dem Laufenden halten.
Werd ich machen :wink:

Patrick W schrieb:
Im Schreiben steht doch sicher:
Beweis: Videoband xyz
Geh zum Anwalt und ninmm ihm eine VHS Leerkas. mit.
Dann bekommst Du das Video.
Ich habe leider keine Rechtsschutzversicherung :(

Wer heute im fließenden Verkehr fährt, der hält fast automatisch zuwenig Abstand.

Mal erwischt es einen eben ! cry
:top: :top: :top:
 
  • Bußgeldverfahren wegen nicht einhalten des Abstands Beitrag #20

Patrick W

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Mein Verfahren hat mich 81€ für den Anwalt gekostet.

Falls es das dir wert ist.

Sonst Zahl dein Busgeld gleich :!:
 
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