Bin mal wieder so richtig sauer auf die Rennleitung!!!

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Allgäuer3BG

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Hallo, ich weiß ja die Rennleitung macht auch nur ihren Job, aber was ich heute erlebt hab war mal wieder das höchste von Arbeitseifer oder Abzocke!
:evil:

Ich fuhr auf einer 2-Spurrigen Bundesstraße die sich auf eine Spur verengt hat.
Am Ende kam wie immer ein "Rechts in 200 Meter Schild" und dann ein "Überholverbot". Ich bin dann bis zum Ende vorgefahren so wie man es in der Fahrschule lernt (viele fädeln ja schon einen Kilometer davor ein und verursachen einen Riesen Stau). Dann bin ich Parallel links zu der Schlage gefahren und hab gewartet bis mich jemand einfädeln lässt. Als ich ca, 200 Meter weiter war hat sich vor dem Auto das neben mir führ eine Lücke aufgetan und dann bin ich die Autolänge eben vorgefahren und in die Lücke hinein. Die Einfädelspur währe sowieso fast Ende gewesen und dann hatte ich mir eine Lücke mit Gewalt schaffen müssen. Und das währe im Stockenden Sonntagsverkehr nicht so einfach gewesen.

Naja und 200 Meter weiter vorne hat man mich schon rausgewinkt mit der Begründung überholen im Überholverbot. Ich hätte wahrscheinlich auch mit murrender Mine bezahl, wenn es nur ne Verwarnung gewesen währe. Aber die Rennleitung hat gleich mit einem Punkt und 40€ gedroht, da hab ich natürlich Einspruch erhoben.

Der Polizist konnte mir auch nicht mal die Stelle zeigen, wo er angeblich die ganze Situation zu einsehen ist. Das war nämlich alles in einer langezogenen Rechtskurve und er hat höchstens noch gesehen wie ich eingefädelt bin.

Ich hoffe es ist ein bisschen verständlich wie ich es geschrieben hab, ist schwer zu erklären. Hat jemand vielleicht ähnliche Erfahrungen gemacht, oder weis was ich noch dagegen machen kann? Jetzt wart ich erstmal bis Post kommt, auch wenn es wahrscheinlich nichts nütz werd ich erstmal auf meinen Einspruch beharren. Schon allein, weil man so unfreundlich auf mich eingegangen und als ich ne unangenehme fragen zu dem Punkt, wo er angeblich alles gesehen hat gestellt habe wurden er erst richtig pampig. :?:
 
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  • Bin mal wieder so richtig sauer auf die Rennleitung!!! Beitrag #2

tdiler2

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Wenn Du Rechtschutz versichert bist,gib es zum Anwalt.
Anderfalls leg Einspruch ein und warte ab was passiert.

Viel lück

Tdiler2
 
  • Bin mal wieder so richtig sauer auf die Rennleitung!!! Beitrag #3
Highlander

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Dürfte vor Gericht gar kein Problem darstellen. Weil beweisen müssen sie Dir as nicht Du denen. Wenn Entfernung groß+Kurve, ist im Zweifelsfall für den Angeklagten. Ein Anwalt wird das spätestens richten. Weil Einspruch= automatisch Gerichtsverhandlung oder wie war das :wink:
 
  • Bin mal wieder so richtig sauer auf die Rennleitung!!! Beitrag #4

Allgäuer3BG

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Leider habe ich noch keine Rechtschutzversicherung! :?
Kann mir der ADAC weiterhelfen, bin seit kurzem mitglied.
Da habe ich gelesen das es sowas wie ne Rechtschutzversicherung gibt, kennt sich da jemand aus? Muß mich erst mal noch schlau machen ob ich das etrxa abschließen muß.
 
  • Bin mal wieder so richtig sauer auf die Rennleitung!!! Beitrag #5

Joker82

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Hallo, ist echt ärgerlich dein geschehen. Mir ging es heut auch nicht anders.

Beim ADAC gibts es ne RSV aber nur beim Plusbrief. Ob dort aber eine Mindestvertragslaufzeit hervorgegangen sein muss weis ich leider nicht.

Gruß Joki
 
  • Bin mal wieder so richtig sauer auf die Rennleitung!!! Beitrag #6
spacie

spacie

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Du kannst auch nachträglich beim ADAC die Rechtschutz abschliessen (habe ich zumindest gemacht).
Dummerweise musst du dann die Beiträge für ein paar Jahre nachbezahlen...bei mir waren es 2 Jahre (allerdings ging es um eine gerade gekaufte XX -> daher Datum Zulassung des Autos)
Ruf einfach mal an und frag nach...ADAC RS kostet zwar Geld, aber die mal brauchen und nicht haben kostet mehr...

Gruss,

spacie
 
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  • Bin mal wieder so richtig sauer auf die Rennleitung!!! Beitrag #7

LF-888

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Hallo,

ich habe eine ähnliche Situation schon mal gehabt. Damal hatten die Jungs in ihrer Anzeige nicht die exakte Stelle der Beobachtung vermerkt sondern nur auf der B sowieso in Fahrtrichtung bla, bla, bla.

Damit war das Tiket erledigt und die Rennleitung hatte mal wieder umsonst gearbeitet.

Viel Erfolg und allzeit gute Fahrt
 
  • Bin mal wieder so richtig sauer auf die Rennleitung!!! Beitrag #8

KäptnKatze

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Ich finde diese Fahrbahnverengungen sowieso den Hammer! Wenn man alle die, die das Reissverschlussverfahren nicht beachten und noch absichtlich blocken zu Kasse bitten würde, wäre mal richtig Geld in der Kasse.

Aber solange solche unsinnigen Schildaufstellungen auch noch penibelst Überwacht werden kann das ja auch nix werden mit dem Verkehrsfluss!
 
  • Bin mal wieder so richtig sauer auf die Rennleitung!!! Beitrag #9

AitschPi

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Ja, das ist echt der Hammer: Zwar sieht § 7 (4) StVO vor, dass man "unmittelbar vor der Verengung" erst die Fahrspur wechselt, doch ist dann wieder das vorbeifahren ein überholen - und das kann pauschal durch ensprechende Verkehrszeichen verboten werden.

Also ich freue mich immer, wenn ich auf einer Spur bin und dann irgendwo steht: in 200km einsortieren auf die andere Spur. Denn da kann man sicher sein, dass die meisten Autos sofort die Spur wechseln und so indirekt Platz machen.

Und meiner Meinung nach ist das Vorbeifahren mit geringfügig höherer Geschwindigkeit nicht Überholen und so auch nicht so einfach mit Punkten zu belohnen. Es darf eben nicht schnelles vorbeidüsen oder extra ausscheren auf die zu räumede Spur sein.

AitschPi

PS: Bereits im Einspruchsverfahren hat die Behörde die Chance, sich zu korrigieren. Da kann man am besten mit objektiven, logischen Aspekten argumentieren. Z.B. wenn das Mitglied der Trachtengruppe nix sehen konnte oder irgendwelche Messfehler oder Fehler im Protokoll zu finden sind. Das hilft aber nicht immer - danach gehts über die Staatsanwaltschaft zum Amtsgericht. Bis zur terminierung kann man ohne Kostenrisiko, danach mit geringem Risiko wegen Kosten für Abladung von Zeugen den Einspruch zurück nehmen.
 
  • Bin mal wieder so richtig sauer auf die Rennleitung!!! Beitrag #10
doc-s

doc-s

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KäptnKatze schrieb:
Wenn man alle die, die das Reissverschlussverfahren nicht beachten und noch absichtlich blocken zu Kasse bitten würde, wäre mal richtig Geld in der Kasse.

Da kann ich nur 100%-ig zustimmen. Mir ist es nicht nur einmal passiert, dass ich kurz vor der Verengung in eine Lücke einfädeln will und der Hintermann geht voll auf´s Gas und macht dicht. Solches Verhalten finde ich widerwärtig, erfüllt wohl schon fast den Tatbestand der Nötigung.

Zum Glück werden es aber subjektiv mehr, die das Reißverschlussverfahren kennen.
 
  • Bin mal wieder so richtig sauer auf die Rennleitung!!! Beitrag #11

Allgäuer3BG

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Mal schauen was dabei herauskommt, ich warte erstmal auf Post und dann muß ich mich ja dann nochmal dazu äussern!
Aber ich denke wenn es vors Amtgericht geht habe ich ohne Rechtschutz eh keine Chance!? :(
 
  • Bin mal wieder so richtig sauer auf die Rennleitung!!! Beitrag #12

salvatore

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Schließ ne Verkehrsrechtschutz ab - da ist auch keine Wartepflicht. Vielleicht kannst den Vertrag zurückdatieren lassen, wenns nur ein paar tagen sind. Beim Adac kostet die glaub ich 99€ im Jahr. Bei fragen einfach ne mail.
 
  • Bin mal wieder so richtig sauer auf die Rennleitung!!! Beitrag #13

AitschPi

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Nix da mit Zurückdatieren von Rechtschutzverträgen! Das wäre ja so, als wenn ich zur Versicherung gehe und eine Vollkaskoversicherung rückwirkend auf meinen geklauten oder um den Baum gewickelten PKW abschließen möchte!

Kopfschüttelnd

AitschPi
 
  • Bin mal wieder so richtig sauer auf die Rennleitung!!! Beitrag #14

salvatore

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@aitschpi

Wenn Du meinst :eek:

Nicht falsch verstehen - 8)
 
  • Bin mal wieder so richtig sauer auf die Rennleitung!!! Beitrag #15

Maguhn

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Über Sinn oder Unsinn macher aufgestellter Verkehrszeichen brauchen wir uns hier nicht zu unterhalten, denn das ist mit Logik nicht zu erklären aber hier erstmal zu den Definitionen:

Überholen: Ein "Vorbeifahren" ein einem Fahrzeug welches in gleicher Richtung fährt oder wartet.
Es gilt das Link-Überholgebot mit diversen Ausnahmen (Z.Bsp. innerhalb geschl. Ortschaften bei mehreren markierten Fahrstreifen; vor Lichtzeichenanlagen; im Fahrzeugschlangenverkehr............)
Da aber wie ich dich verstanden habe ein Überholverbotszeichen vorhanden war, darfst du an keinem Fahrzeug "vorbeifahren" denn das wäre eben ein Überholen. Es hilft dir höchstens noch der Rennleitung ein Verfahrensfehler nachzuweisen..........hmmmm, wahrscheinlich mit geringer Erfolgsaussicht. Ist zwar alles ärgerlich, aber wäge Kosten-Nutzen Verhältnis zueinander ab, sowie die Chance einen Verfahrensfehler zu beweisen......................
In diesem Sinne
Ciao
Frank
 
  • Bin mal wieder so richtig sauer auf die Rennleitung!!! Beitrag #16

WarLord

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doc-s schrieb:
Zum Glück werden es aber subjektiv mehr, die das Reißverschlussverfahren kennen.

Begegnen dir neuerdings jüngere Fahrer? ;-D

Gruß WarLord
 
  • Bin mal wieder so richtig sauer auf die Rennleitung!!! Beitrag #17

AitschPi

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salvatore schrieb:
@aitschpi
...Nicht falsch verstehen...

dito! Bin ja kein Versicherer oder habe Aktien von einem! :D Ich weiss nur, dass die ganz genau auf die Daten bei Versichwerungsabschluss (Datum!) und dem Schaden (auch Datum - aber von der Übertretung, nicht dem Infobrief danach) achten. Und bei einem Verfahren legt man ja alles offen, einschliesslich dieser Daten!

Im Zweifel hat man noch 'nen (Versicherungs-) Betrug und die Kosten am Hals. Also nix gewonnen, nur verloren!

AitschPi
 
  • Bin mal wieder so richtig sauer auf die Rennleitung!!! Beitrag #18
spacie

spacie

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AitschPi schrieb:
Nix da mit Zurückdatieren von Rechtschutzverträgen! Das wäre ja so, als wenn ich zur Versicherung gehe und eine Vollkaskoversicherung rückwirkend auf meinen geklauten oder um den Baum gewickelten PKW abschließen möchte!

Kopfschüttelnd

AitschPi

Wenn ich es nicht gemacht hätte, hätte ich den Tip ja nicht gegeben.
Nur zur Richtigstellung:
Nicht ICH habe den Vertag rückdatiert, sondern der ADAC hat mir angeboten den Rückwirkend abzuschliessen, wenn ich die Beiträge für die entsprechende Zeit nachzahle.
Was natürlich sein kann, ist, dass ich nicht Verkehrsrechtschutz abgeschlossen habe, sondern normalen Rechtschutz...es ging um die Rückwandlung eines KFZ-Kaufs nach verschwiegenem vorhergehenden Unfallschaden. Hier war die Sachlage eindeutig und der ADAC hatte berechtigte Hoffnung, die Auslagen vom Gegner zurückzubekommen (hat aber dank Offenbarungseid nicht funktioniert)
Mit Vollkasko kannst sowas ja nun nicht vergleichen.
 
Thema:

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