Auto beim verladen Boden beim T5 beschädigt!

Diskutiere Auto beim verladen Boden beim T5 beschädigt! im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; War heute mit einem T5 Bulli unterwegs um Fliesen im Fachgeschäft zu hohlen. War insgesamt eine Palette mit ca. 650kg. Praktischerweise wurde...
  • Auto beim verladen Boden beim T5 beschädigt! Beitrag #1
raceface

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War heute mit einem T5 Bulli unterwegs um Fliesen im Fachgeschäft zu hohlen.

War insgesamt eine Palette mit ca. 650kg.

Praktischerweise wurde die Palette mit einem Stabler in den T5 verfrachtet.
Beim Reinschieben der Palette hat der Lagerist mir den Gummiboden zerissen!

Jetzt will die Firma den Schaden nicht übernehmen, sodaß ich wohl der dumme bin!

Was meint Ihr?
Muss die Firma für den Schaden aufkommen?

Der Verleiher (VW) will natürlich gleich den ganzen Boden Tauschen, kosten so ca. 450€!

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img2059yv9.jpg
 
  • Auto beim verladen Boden beim T5 beschädigt! Beitrag #2
Schmitti

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Zunächst: Ein Gang zum Rechtsanwalt lässt sich nicht umgehen. Des Weiteren:

Lass Dir die AGB des Fachgeschäfts aushändigen. Was steht dort zum Punkt Haftung oder Verladen?
Hast Du vor oder nach dem "Unfall" etwas unterschrieben? Wenn ja, was und was steht genau drin?
 
  • Auto beim verladen Boden beim T5 beschädigt! Beitrag #3
raceface

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Unterschrieben wurde nix.... :?
In den AGB die an der Rechnung drann hängt steht nix zur Verladung....
 
  • Auto beim verladen Boden beim T5 beschädigt! Beitrag #4

hotchilired

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Es ist halt wie immer...Borgen bringt Sorgen... :(

@ raceface

Selbstbeteiligung?
 
  • Auto beim verladen Boden beim T5 beschädigt! Beitrag #5
raceface

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öhm....
1500.... :cry: :flop:
 
  • Auto beim verladen Boden beim T5 beschädigt! Beitrag #6

Weede

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Nach HGB wäre die Lage eindeutig, doch leider gilt es für dich nicht. Welche Versicherung würde da greifen? Vielleicht mal bei der nachfragen und von dieser Regeln lassen, die werden dann das Geld schon aus dem Verlader rausprügeln, oder nicht?
 
  • Auto beim verladen Boden beim T5 beschädigt! Beitrag #7
Schmitti

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In den AGB steht nichts, aber überhaupt nichts zur Haftung? Kein Passus von wegen: "Der x-Markt haftet nur für Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden."? Weird...
 
  • Auto beim verladen Boden beim T5 beschädigt! Beitrag #8
raceface

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Ich kann nix dazu finden....

A G B
 
  • Auto beim verladen Boden beim T5 beschädigt! Beitrag #9
spacie

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Da könnte höchstens das hier (gegen dich) gelten:

4. Lieferung
a) Allgemeines
Die Lieferung erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Kunden.

Ich kann mir aber nicht vorstellen, dass der Laden bzw. dessen Versicherung keine Haftung für die Handlungen seines Staplerfahrers übernimmt.

Wie ist das Verladen zustande gekommen? Hast du den Auftrag erteilt oder war das ein "Service"?
Weisst du genau, wer gefahren ist? Ne nette Frage ans Unternehmen wäre, ob der Kollege nen Stapler-Schein hat :evil:

Gruß
Lutz
 
  • Auto beim verladen Boden beim T5 beschädigt! Beitrag #10
raceface

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Ich habe nur gesagt das ich den Wagen vor das Tor stelle.
Denke mal das gehört zum Service.
 
  • Auto beim verladen Boden beim T5 beschädigt! Beitrag #11
Schmitti

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Hm, sehr interessante AGB. Die sind teilweise unwirksam. Die salvatorische Klausel z.B. Oder die Einschränkung der Mängelrechte (offensichtliche Mängel sollen innerhalb von 5 Tagen angezeigt werden) sind nach aktueller Gesetzeslage - zumindest einem Verbraucher gegenüber - unzulässig. Aber das tut hier wohl weniger zur Sache bei.

Ich persönlich würde den Geschäftsführer auf den Schaden ansprechen und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen. Sollte er keinerlei Anstalten machen, Dir entgegenzukommen, würde ich ihn freundlich bitten, seine Meinung zu überdenken, da es sich um einen Schaden handelt, der rechtswidrig von einem seiner Mitarbeiter verursacht wurde. Ich würde dahingehend argumentieren, dass Du als Verbraucher nicht über die nötige Kenntnis verfügst, ob man mit einem Gabelstapler die Palette schadlos in den Transporter gehieft bekommst.
Allerdings kannst Du diese Argumentationsweise vergessen, wenn Du dem Staplerfahrer etwas gesagt hast, wie z.B.: "Mach mal." Es muss von IHM ausgegangen sein, die Palette in den Wagen zu "fahren".
 
  • Auto beim verladen Boden beim T5 beschädigt! Beitrag #12
raceface

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Schmitti schrieb:
Ich persönlich würde den Geschäftsführer auf den Schaden ansprechen und mit ihm das weitere Vorgehen besprechen. Sollte er keinerlei Anstalten machen, Dir entgegenzukommen, würde ich ihn freundlich bitten, seine Meinung zu überdenken, da es sich um einen Schaden handelt, der rechtswidrig von einem seiner Mitarbeiter verursacht wurde. Ich würde dahingehend argumentieren, dass Du als Verbraucher nicht über die nötige Kenntnis verfügst, ob man mit einem Gabelstapler die Palette schadlos in den Transporter gehieft bekommst.

Das habe ich gamacht, er hat sich rausgeredet von gegen was man sich alles Versichern soll usw...


Schmitti schrieb:
Allerdings kannst Du diese Argumentationsweise vergessen, wenn Du dem Staplerfahrer etwas gesagt hast, wie z.B.: "Mach mal." Es muss von IHM ausgegangen sein, die Palette in den Wagen zu "fahren".

Und genau das wird schwer werden....
Ich habe glaub ich gesagt, das dich den Wagen vor das Tor fahre und habe die Schiebetür aufgemacht.
 
  • Auto beim verladen Boden beim T5 beschädigt! Beitrag #13

HighlinerV5

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Hallo,

der Aussage von Schmitti ist m.E. nichts hinzuzufügen, so würde ich´s auch sehen. Nur vermute ich folgendes:

Einen Service zum Verladen der Ware wird es vom Baumarkt sicherlich nicht geben, da das resultierende Gefahrenpotential (Überladung, Ladungssicherung, Schäden beim Beladen) vom Baumarkt nicht abgeschätzt und kalkuliert werden kann. Ferner wird es sich dabei um eine freundliche Hilfsleistung des Staplerfahrers handeln, der fernab seines angedachten Arbeitsfeldes quasi, also auf eigene Gefahr und/oder in deinem Auftrag handelt.

Ich würde ebenfalls den Geschäftsführer kontaktieren und um eine Kulanzregelung bitten. Wieder mal nicht die Brechstange, weil du den eingetretenen Schaden im Ernstfall nachweisen musst, und:

-sicher kein Schuldeingeständnbis des Staplerfahrers hast und
-einen mündlichen Auftrag (möglicherweise mit Übernahme eventueller Schäden) nicht widerlegen kannst

Ein Beispiel: ein Staplerfahrer lädt mit über die originalen Auffahrrampen meines Transportanhängers ne Palette Zement auf´n Hänger, die Rampen völlig verbogen - Schuld 50:50. Ich wusste das der Hänger nur ne Nutzlast von 1700kg und hab´s nicht gesagt hat und der Staplerfahrer hätte als Staplerscheininhaber wissen müssen, dass die Last auf der VA nie von dem Rampen hätte getragen werden können

Viel Erfolg, Alex
 
  • Auto beim verladen Boden beim T5 beschädigt! Beitrag #14
raceface

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Danke für Eure Hilfe!

Aber ich habe soeben einen Anruf vom :) bekommen!

Sie konnten den Schaden durch Kleben beheben, es bestehen also keine weiteren Ansprüche mehr gegebüber dem :)
Es gibt aber noch einen Zehner für die Kaffeekasse ;)

Puh...
Nochmal "Schwein" gehabt!
 
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