Auto bei EBAY gekauft (Viele Bilder)

Diskutiere Auto bei EBAY gekauft (Viele Bilder) im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Ein Freund von mir hat sich bei EBAY einen blauen Caddy gekauft! Hier mal die Artikelbeschreibung: In der Auktion war unter anderem dieses Bild...
  • Auto bei EBAY gekauft (Viele Bilder) Beitrag #1

Manuel A4 TDI

Ein Freund von mir hat sich bei EBAY einen blauen Caddy gekauft!

Hier mal die Artikelbeschreibung:

Hallo liebe VW Fahrer und Caddy - Freunde , ich möchte in dieser Auktion meinen VW Caddy zur Versteigerung anbieten . Er ist in einem TOP - ZUSTAND , hat einen 54 PS DIESEL - Motor mit einem Verbrauch von ca. 5 Lieter auf 100 km. In diesem Jahr hat er neuen TÜV bekommen ( bis 02.2006 , ohne Probleme ) .Er hat eine LKW - Zulassung die um die 103,- Euro Steuern im Jahr kostet . Die Reifen haben kaum abnuztungen ( ich denke mal sie liegen bei 85 - 95 % ) sind also in einem guten Zustand . Der Wagen wurden im Winter 2003 - 2004 ( wie die meisten Autos ) restauriert . Er hat die beiden Kotflügel vorne auch neu bekommen . In der Versteigerung ist auch ein weißes Dach mit enthalten , welches auf dem Bild zu sehen ist . Es ist in 5 Minuten wieder montiert . In dem Brief sind 3 Besitzer eingetragen , und der glückliche neue Bezitzer ist dann der _4_ . Der Caddy wird abgemeldet übergeben .

UND NUN DER SPRUCH DER ÜBERRAL DRUNTER STEHT :::::: KEINE GARANIE UND KEINE GEWÄRLEISTUNG UND DER SATZ ----- MEIN ANWALT FREUT SICH ----- und nun haut rein .

In der Auktion war unter anderem dieses Bild dargestellt:

a2_1.JPG


Nachdem er für 2.261€ den Zuschlag als Höchstbietender bekommen hat, haben wir uns auf eine 700km lange Reise gemacht um das ersteigerte Auto abzuholen!

Vorgefunden haben wir das:

PDR_2.jpg


PDR_0002.jpg


PDR_4.jpg


PDR_0005.jpg


PDR_0006.jpg


PDR_0013.jpg


PDR_0014.jpg


PDR_0016.jpg


PDR_0018.jpg


PDR_0025.jpg


Das ist nur ein sehr kleiner Teil der Mängel! Durchrostungen einfach überall, Scheiß Lack usw.. usw... usw...

Nachdem wir dann dem Verkäufer gesagt haben, das wir den Wagen nicht nehmen, da wir uns unter einen Top Zustand was anderes vorstellen, hat dieser gleich mit Anwalt usw gedroht!

Was sagt Ihr dazu? Ist er wirklich zur Abnahme verpflichtet? Denke mal nicht, da der Artikel (Das Auto) ja als Top Zustand beschrieben wird.

Könne wir eigentlich den Verkäufer die Kosten für Kurzkennzeichen, Anreise usw... in Rechnung stellen. Wenn man eh schon vor Gericht steht?

Gruß

Manuel
 
  • Auto bei EBAY gekauft (Viele Bilder) Beitrag #2

jensen

Beiträge
514
Punkte Reaktionen
0
..hey, da waren ja wohl echte Profis am Werk, was?! Spitzen Lackierung! Sprühdoseneffektlack?

Ich hätte schon bei der Art und Weise der Artikelbeschreibung nicht geboten, aber das ist ja nun zu spät.

Ganz klar, würde ich auch nicht nehmen. Wenn er so "schlau" ist und nen Anwalt nimmt, dann soll er doch. Dann würd ich mir auch einen nehmen und hätte sicher wenig zu befürchten.

Drohen tun sie alle, auch wenn sie das Wort Anwalt nicht mal richtig buchstabieren können. So ne Pfeifen sind mir die liebsten..


mfg!
jens
 
  • Auto bei EBAY gekauft (Viele Bilder) Beitrag #3

knigge

Beiträge
1.980
Punkte Reaktionen
0
Ja - wie kann man denn ein Auto (vor allem für das überteuerte Geld) kaufen ohne es sich vorher anzusehen? Ein bißchen blauäugig (milde ausgedrückt) und damit sozusagen selbst schuld war das schon.

Vor Gericht (Wenn es denn überhaupt so weit kommt) werdet ihr sicher deswegen auf einem Teil der Kosten sitzen bleiben, und die "Nebenkosten" wie Anfahrt, rote Nummer etc. werden wohl zu euren Lasten gehen.

Rücktritt vom Vertrag nach dem Fernabsatzgesetz prüfen lassen - nach einigen nicht gesicherten Quellen gelten die bestimmungen für jeden Vertrag, egal, ob die Gegenpartei gewerblich unterwegs ist oder nicht. Sollte der Rücktritt nicht möglich sein, so werdet ihr sicher einen Teil "Schadenerstaz" (Ausgleichszahlung) wegen Vertragsbruch zahlen müssen und seit somit noch mehr gelackmeiert - kein Auto, aber eigene Kosten en Masse und dem Verkäufer noch Geld in den Hals geworfen...
 
  • Auto bei EBAY gekauft (Viele Bilder) Beitrag #4
Duke

Duke

Moderator
Beiträge
1.528
Punkte Reaktionen
0
Hallo Knigge ,... es mag schon sein ,ich finde s auch sehr blauäugig für solch einen Wagen so viel Kohle zu bieten ohne den auch nur einmal gesehen zuhaben .Es mag auch sein ,das Du recht hast mit Vertragsbruch ,..usw.Aber die Definition " Restauriert " sagt aber auch eine Gewisse Fachmänische Instandsetzung vorraus ,und keine Pfuscherei einer Hobbyhinterhofwerkstatt.Die Reparaturen sind noch nicht mal annähernd als Fachmännisch zu bezeichnen.Ich denke das " vernünftige " Anwählte und Richter die beiden Parteien nach Hause schicken werden .

Ich würde einer Klage eigentlich recht gelassen entgegen blicken .Aber wie letztendlich wirklich " Recht " gesprochen wird ,das weiss leider keiner im vorraus.



mfg Duke
 
  • Auto bei EBAY gekauft (Viele Bilder) Beitrag #5

knigge

Beiträge
1.980
Punkte Reaktionen
0
Ja, natürlich. Ich will damit ja nicht sagen, dass Manuel der Dumme oder der Schuldige ist. Aber finanziell wird er wohl mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auf einer unbekannten Summe sitzen bleiben (bzw sein Freund) - und das ist doch das eigentliche Ärgernis. Die beiden haben Zeit und Geld investiert und sich auf ein Auto gefreut und was gab es? Nur Ärger.
Leider... Schwarze Schafe gibt es überall
 
  • Auto bei EBAY gekauft (Viele Bilder) Beitrag #6

kaiger

Beiträge
19
Punkte Reaktionen
0
Auf dem Auktionsbild Warendorfer Kennzeichen, du bist aus Hamm und dann 700km ?
Wo stand der Wagen denn, das muss ja fast am andren Ende gewesen sein :eek: da schmerzen die Kosten und Mühe natürlich enorm :flop:
 
  • Auto bei EBAY gekauft (Viele Bilder) Beitrag #7

Manuel A4 TDI

kaiger schrieb:
Auf dem Auktionsbild Warendorfer Kennzeichen, du bist aus Hamm und dann 700km ?
Wo stand der Wagen denn, das muss ja fast am andren Ende gewesen sein :eek: da schmerzen die Kosten und Mühe natürlich enorm :flop:

Ich arbeite in Frankfurt, mein Kumpel kommt aus Aschaffenburg. Daher die 700km!

Er lässt es jetzt auch drauf ankommen! Er wartet gespannt auf den Brief seines Anwalt, indem er zur Fahrzeugübernahme gezwungen wird!

Ich bin der Meinung das er den Wagen zu 100% nicht abnehmen muß! Den egal ob Auto oder alte Waschmaschine. Auch bei EBAY muß der verkaufte Artikel mit der Artikelbeschreibung übereinstimmen!

Und 2.200€ für einen Caddy im Top Zustand und restauriert geht mehr als in Ordnung! Meistens liegen die Caddys so bei 1.800€ bei EBAY!

Gruß

Manuel
 
  • Auto bei EBAY gekauft (Viele Bilder) Beitrag #8

Ulrich

Deswegen kauf ich mir nur meine Autos beim Händler bis jetzt teu teu teu...... hoffe dei Kumpel kommt noch but rum !
Der haken hängt immer bei E.... beim letzten Satz :
UND NUN DER SPRUCH DER ÜBERRAL DRUNTER STEHT :::::: KEINE GARANIE UND KEINE GEWÄRLEISTUNG UND DER SATZ ----- MEIN ANWALT FREUT SICH ----- und nun haut rein .


Besten Gruß Ulrich
 
  • Auto bei EBAY gekauft (Viele Bilder) Beitrag #9
Torsten

Torsten

Beiträge
2.051
Punkte Reaktionen
5
Beim Händler ist aber auch nicht alles Gold was glänzt, und damit meine ich Vertragshändler. Bin dort auch schon mal deftig beschissen worden, ging sich am Ende für mich aber gut aus.
 
  • Auto bei EBAY gekauft (Viele Bilder) Beitrag #10
Holger

Holger

Ehren-Mitglied
Beiträge
2.166
Punkte Reaktionen
0
eBay zu informieren kannst Du Dir sparen, das interessiert die nicht die Bohne.

Ansonsten denke ich hast Du gute Chancen erstens die Kiste nicht nehmen zu müssen und auch Deine Kosten in Rechnung zu stellen.

Der Wagen entspricht nicht der Beschreibung. Richtig hätte er schreiben müssen "dem Alter entsprechend guten Zustand", nicht "Top Zustand". Außerdem hat er offensichtliche Mängel verschwiegen, der eBay Zuschlag ist ein Kaufvertrag und im Kaufvertrag müssen Mängel genannt werden.

Somit hast Du etwas gekauft was er nicht liefern kann. Da es seine Schuld ist, ist er Schadenersatzpflichtig.

Bin kein Rechtsanwalt, aber ein Wenig kenne ich mich schon aus und ich vermute mal dass es so ist. Aber besser den Profi fragen.
 
  • Auto bei EBAY gekauft (Viele Bilder) Beitrag #11

LF-888

Beiträge
101
Punkte Reaktionen
0
Vorrede: Dies ist keine Rechtsberatung sondern nur eine private Meinung, ich bin nämlich kein Organ der Rechtspflege sondern nur Kaufmann der ab und an mit Kunden zu tun hat (eigentlich täglich) :schlaumeier:

Also ein Kaufvertrag ist eine zweiseitige Willenserklärung. Mit dem Angebot hat der Verkäufer seinen Willen erklärt, mit der Abgabe des Gebots der Käufer. Somit ist der Vertrag zu stande gekommen. :cry:

Aber keine Panik, im Angebot sind offensichtlich Mängel verschwiegen worden, die nicht unerheblich für die Kaufentscheidung waren 8). Diese Mängel muss der Käufer unverzüglich rügen :roll: . Das hat Dein Kumpel gemacht und Du kannst es bezeugen.

Jetzt kann der Verkäufer eine Nachbesserung, sprich Beseitigung der Mängel anbieten und Dein Kumpel muss ihm dafür einen angemessenen Zeitrahmen lassen. Bei einem technischen Produkt (hier KFZ) wägen Gerichte gerne beide Seiten ab und sagen gut der Verkäufer braucht 3Wochen, der Käufer wollte das Auto sofort macht 5 Arbeitstage :? .

In diesem Fall wurde aber nix von Mängelbeseitigung gesagt. Vielmehr hat der Verkäufer gleich mit Anwalt gedroht und dass der die Mängel beseitigt glaub ich nicht.

Quintessenz: Eine Woche warten. Wenn er dann keinen mangelfreien Wagen anbietet (Dein Kumpel braucht nichts machen der Verkäufer ist am Zug) selber einen Anwalt konsultieren.

In dem Fall hier, würde ich nämlich von arglistiger Täuschung ausgehen, dass ist versuchter Betrug und "Betrüger" sind selbstverständlich zum Ersatz aller entstandenen Schäden verpflichtet.

Ob Dein Kumpel dann nur die Fahrtkosten verlangt oder auch Kosten für einen Ersatzwagen, weil so schnell kein anderer Caddy zu kriegen war usw. das sollte er mit dem Organ der Rechtspflege diskutieren 8) .

Bei der Anwaltssuche würde ich mir, für so einen juristisch recht einfachen Fall, einen jungen Anwalt suchen. Am besten so'n Typ den man privat nie zum Freund haben will weil, wenn man ihm die Hand gegeben hat, man gleich seine Finger nachzählt (jung, dynamisch, geldgeil :evil: ).

Nur selber aufpassen die Kosten für ein Beratungsgespräche kann man vorher abklären und es soll ja Anwälte geben die entgegen der Vergütungsordnung :oops: auf Erfolgsbasis arbeiten.

Zu guter Letzt die Sache mit dem Fernabsatzgesetz: Ob dies bei e*** zutrifft ist unter Juristen strittig. In diesem Fall, wo eine Ware gegen Gebot gekauft wurde sollte es angeblich greifen. Wäre das der Fall so könnte Dein Kumpel auch auf die Woche Wartezeit verzichten.

http://www.fernabsatzgesetz.de/datenbank/index.php3?snr=480

Wäre ich der Trottel gewesen der Versucht hat Euch den Schrott anzudrehen, dann hätte ich mit Euch eine schriftliche Vereinbarung getroffen das wir den ganzen Vertrag aufheben und jeder seiner Wege geht.

Hat er aber nicht und deswegen hat er ab kommenden Montag den schwarzen Peter :razz:

Allzeit gute Fahrt
 
Thema:

Auto bei EBAY gekauft (Viele Bilder)

Oben Unten