Manuel A4 TDI
Ein Freund von mir hat sich bei EBAY einen blauen Caddy gekauft!
Hier mal die Artikelbeschreibung:
In der Auktion war unter anderem dieses Bild dargestellt:
Nachdem er für 2.261€ den Zuschlag als Höchstbietender bekommen hat, haben wir uns auf eine 700km lange Reise gemacht um das ersteigerte Auto abzuholen!
Vorgefunden haben wir das:
Das ist nur ein sehr kleiner Teil der Mängel! Durchrostungen einfach überall, Scheiß Lack usw.. usw... usw...
Nachdem wir dann dem Verkäufer gesagt haben, das wir den Wagen nicht nehmen, da wir uns unter einen Top Zustand was anderes vorstellen, hat dieser gleich mit Anwalt usw gedroht!
Was sagt Ihr dazu? Ist er wirklich zur Abnahme verpflichtet? Denke mal nicht, da der Artikel (Das Auto) ja als Top Zustand beschrieben wird.
Könne wir eigentlich den Verkäufer die Kosten für Kurzkennzeichen, Anreise usw... in Rechnung stellen. Wenn man eh schon vor Gericht steht?
Gruß
Manuel
Hier mal die Artikelbeschreibung:
Hallo liebe VW Fahrer und Caddy - Freunde , ich möchte in dieser Auktion meinen VW Caddy zur Versteigerung anbieten . Er ist in einem TOP - ZUSTAND , hat einen 54 PS DIESEL - Motor mit einem Verbrauch von ca. 5 Lieter auf 100 km. In diesem Jahr hat er neuen TÜV bekommen ( bis 02.2006 , ohne Probleme ) .Er hat eine LKW - Zulassung die um die 103,- Euro Steuern im Jahr kostet . Die Reifen haben kaum abnuztungen ( ich denke mal sie liegen bei 85 - 95 % ) sind also in einem guten Zustand . Der Wagen wurden im Winter 2003 - 2004 ( wie die meisten Autos ) restauriert . Er hat die beiden Kotflügel vorne auch neu bekommen . In der Versteigerung ist auch ein weißes Dach mit enthalten , welches auf dem Bild zu sehen ist . Es ist in 5 Minuten wieder montiert . In dem Brief sind 3 Besitzer eingetragen , und der glückliche neue Bezitzer ist dann der _4_ . Der Caddy wird abgemeldet übergeben .
UND NUN DER SPRUCH DER ÜBERRAL DRUNTER STEHT :::::: KEINE GARANIE UND KEINE GEWÄRLEISTUNG UND DER SATZ ----- MEIN ANWALT FREUT SICH ----- und nun haut rein .
In der Auktion war unter anderem dieses Bild dargestellt:
Nachdem er für 2.261€ den Zuschlag als Höchstbietender bekommen hat, haben wir uns auf eine 700km lange Reise gemacht um das ersteigerte Auto abzuholen!
Vorgefunden haben wir das:










Das ist nur ein sehr kleiner Teil der Mängel! Durchrostungen einfach überall, Scheiß Lack usw.. usw... usw...
Nachdem wir dann dem Verkäufer gesagt haben, das wir den Wagen nicht nehmen, da wir uns unter einen Top Zustand was anderes vorstellen, hat dieser gleich mit Anwalt usw gedroht!
Was sagt Ihr dazu? Ist er wirklich zur Abnahme verpflichtet? Denke mal nicht, da der Artikel (Das Auto) ja als Top Zustand beschrieben wird.
Könne wir eigentlich den Verkäufer die Kosten für Kurzkennzeichen, Anreise usw... in Rechnung stellen. Wenn man eh schon vor Gericht steht?
Gruß
Manuel