ADAC ersetzt Selbstbeteiligung bei Wildschäden!

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  • ADAC ersetzt Selbstbeteiligung bei Wildschäden! Beitrag #1

Manuel A4 TDI

ADAC-Wildschadenunfallbeihilfe

Voraussetzung ist stets, dass das ADAC-Mitglied sein eigenes Fahrzeug im Schadensfall selbst gefahren hat.

Der Schaden ist zuerst über die Kaskoversicherung abzuwickeln.
Beachten Sie, dass Haarwildschäden im Rahmen einer Teilkasko-versicherung ersetzt werden; der Schadensfreiheitsrabatt wird dadurch nicht beeinträchtigt.

Federwildschäden sind über die Vollkaskoversicherung, Glasbruchschäden über die Teilkaskoversicherung versichert.

Haarwild
der ADAC ersetzt seinen Mitgliedern beim Haarwildschaden die Selbstbeteiligung der Teilkaskoversicherung bis max. 154,- EURO entsprechend der folgenden Staffelung:

1. - 3. Mitgliedsjahr 60% des Schadens bis zu 52,- EURO
4. - 9. Mitgliedsjahr 80% des Schadens bis zu 103,- EURO
ab 10. Mitgliedsjahr 100% des Schadens bis zu 154,- EURO

Mitglieder, die eine Teilkaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung abgeschlossen haben, erhalten vom ADAC, im Rahmen der oben bezeichneten Grenzen, verauslagte Kosten, die von der Versicherung nicht übernommen wurden und auch mit dem Schutzbrief nicht versicherbar sind (Abzüge "neu für alt", Reifen, Betriebsmittel).

Mitglieder, die nur eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, erhalten Beihilfe entsprechend der oben genannten Staffelung.

Nur so als TIP!

Gruß

Manuel
 
  • ADAC ersetzt Selbstbeteiligung bei Wildschäden! Beitrag #2

Spikeman

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da arbeitet ja wohl jemand beim ADAC.

Die meisten guten Autoversicherungen ersetzten sehr kulant. Da spare ich mir mit Sicherheit den Beitrag für den ADAC, die sind schweine-teuer so Schutzbriefmässig und die Zeitung kannste echt in dei Tonne treten (nur Werbung !!!).
 
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