47 km/h zu schnell!

Diskutiere 47 km/h zu schnell! im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hi! meine mutti hat heute nen brief von den kumpelz in grün erhalten! die haben mich wohl mit 127km/h in einer 80km/h zone geblitzt! und jetzt...
  • 47 km/h zu schnell! Beitrag #1

LC7Z

Hi!

meine mutti hat heute nen brief von den kumpelz in grün erhalten! die haben mich wohl mit 127km/h in einer 80km/h zone geblitzt! und jetzt möchten die von mutti wissen wer da nun am steuer saß!
was passiert wenn sie sagt, sie kann nicht sagen wer am steuer saß oder von ihrem zeugnis verweigerungsrecht gebrauch macht?
das bussgeld wäre ja kein problem nur der monat fahrverbot wurmt mich ein wenig!
gibts andere möglichkeiten die sache vielleicht auf meine mutter abzuwelzen oder so? denn sie hat zwar den führerschein ist aber schon 30 jahre kein auto mehr gefahren! von daher könnte sie ja den lappen einfach abgeben brauch ihn ja sowieso nicht!

mfg
 
  • 47 km/h zu schnell! Beitrag #2

FrankS

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Wie wäre es, wenn du einfach dazu stehst und die Konsequenzen in Kauf nimmst? Es ist ja ‚deine’ Strafe, die hoffentlich dazu führt, dass du in Zukunft etwas besser auf die Verkehrsregeln achtest.

Gruß, Frank
 
  • 47 km/h zu schnell! Beitrag #3
AlexB

AlexB

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Keine Sorge !
Wenn sie sagt, sie wär nicht gefahren, kucken die sich das Foto genauer an, kommen dann auch mal bei den Nachb arn vorbei und fragen, ob diese die Person auf dem Foto erkennt .... :?
Viel Spaß !

Gruß Alex
 
  • 47 km/h zu schnell! Beitrag #4

datenschleuder

Deine Mutter kann die Aussage verweigern, da man in D nicht sich selbst oder einen Angehörigen belasten muss/darf.

Ich denke, die Sache würde dann im Sande verlaufen, aber ihr bekämt die Auflage in Zukunft ein Fahrtenbuch zu führen.

(meine Meinung §5 GG).

Aber Frank hat recht, steh dazu, wenn du Mist gebaut hast, wird zwar nicht günstig und der Schein ist für min 1 Monat weg, aber was solls, hak es als Lehrgeld ab.

Erst Mist machen und sich dann vor der Verantwortung drücken ist :flop:
 
  • 47 km/h zu schnell! Beitrag #5

gerdd1

mutti soll von ihrem zeugnisverweigerungsrecht gebrauch machen. wenn sie dich dann ermitteln - pech gehabt - falls nicht, dann lass es dir eine lehre sein.

du bzw. deine mutti nutzen nur den spielraum, den euch das gesetz zugesteht. das hat nichts mit vor verantwortung drücken zu tun. es auf deine mutter anwälzen zu wollen ist dagegen verantwortungslos und noch was:

ab einem gewissen alter versteckt man sich nicht mehr hinter mutti! entweder man ist ein kerl oder .....

Verstoß: Geschwindigkeitsüberschreitung um 47 km/h außerhalb einer geschlossener Ortschaft
Fahrzeugtyp: Pkw, Motorrad oder Fahrzeug bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht
Geldstrafe: 100 Euro (Regelsatz)
Punkte: 3 Punkte
Fahrverbot: 1 Monat Fahrverbot
 
  • 47 km/h zu schnell! Beitrag #6

knigge

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Komisch... dass immer alle Leute denken, dass jeder doof ist nur sie nicht. Oder glaubst Du im Ernst, dass der / die SachbearbeiterIn auf der Bußgeldstelle einen jungen Mann nicht von einer älteren Frau auf einem Foto unterscheiden kann?
Soviel zum "Abwälzen"... :roll:
 
  • 47 km/h zu schnell! Beitrag #7

Neugieriger

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also meiner meinung nach:

wir doch der halter denn zur kasse gebeten, wenn nicht geklärt werden kann wer es war, gab doch ne gesetzesändrung dieses jahr dazu.

Ist meine Meinung.
 
  • 47 km/h zu schnell! Beitrag #8

coseb

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Zeugnisverweigerungsrecht is ja schön und gut, ABER so ganz doof sind Die auch nicht:

- persönlicher Besuch durch die Verwaltungsbehörde
- Auferlegung eines Fahrtenbuches
- Fotoverglich mit Melderegister Einwohnermeldeamt
- ...


nicht vergessen, kriegen Die Dich, bekommst Du sämtliche Kosten der Verwaltungsbehörde auferlegt :!:
 
  • 47 km/h zu schnell! Beitrag #9

knigge

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Neugieriger schrieb:
also meiner meinung nach:

wir doch der halter denn zur kasse gebeten, wenn nicht geklärt werden kann wer es war, gab doch ne gesetzesändrung dieses jahr dazu.

Ist meine Meinung.

Zeig mir mal, wo das steht. Würde uns ne Menge lästige Arbeit ersparen :D
 
  • 47 km/h zu schnell! Beitrag #10
mipecc1

mipecc1

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FrankS schrieb:
Wie wäre es, wenn du einfach dazu stehst und die Konsequenzen in Kauf nimmst? Es ist ja ‚deine’ Strafe, die hoffentlich dazu führt, dass du in Zukunft etwas besser auf die Verkehrsregeln achtest.
Gruß, Frank

..........ganz meine Meinung, jeder sollte die Verantwortung für seine eigenen Fehler übernehmen.
Oder anders gesagt, du hast dir die Suppe eingebrockt, jetzt kannst du sie auch selber auslöffeln.
Denn du bist alt genug gewesen zu schnell zu fahren, dann sei auch alt genug die Strafe dafür zu kassieren.
Gruss
Michael
 
  • 47 km/h zu schnell! Beitrag #12

herrhuebsch

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LC7Z schrieb:
gibts andere möglichkeiten die sache vielleicht auf meine mutter abzuwelzen oder so? denn sie hat zwar den führerschein ist aber schon 30 jahre kein auto mehr gefahren! von daher könnte sie ja den lappen einfach abgeben brauch ihn ja sowieso nicht!
mfg

Lass das mal deine Mutti lesen, dann schmeißt die Dich raus.

Merke dir mal eins.

Mutti ist die Beste Frau auf Erden. Auf die darf man niemals was kommen lassen.

Also steh zu deiner Strafe und gut ist.
Wat ist denn wenn du jemanden überfährst?
Sagt du dann, Mutti ist (ich schätze mal ) gute 50 Jahre alt-
Die hat ihr Leben schon gelebt. Soll die doch in den Knast.
Weil ihr Leben brauch sie ja nicht mehr.

Ne Ne .
 
  • 47 km/h zu schnell! Beitrag #13

Garbagecat

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Hast Du schon mal darüber nachgedacht, warum da auf 80 limitiert war und nicht auf 130 ?

Hast Du schon mal mit Deiner Mutti darüber geredet ?

Hast Du schon mal darüber nachgedacht, wie der Sachbearbeiter sich fühlt, wenn er ganz genau weiß, daß da wieder "so ein junger Raser" verucht ihn zu ver*****en ?

Wo soll das hinführen, wenn jeder seine Schuld auf andere abwälzt ?
Nimm die Strafe an und vor allem : LERNE DARAUS !!!
Und noch besser: Laß andere (Freunde, Bekannte) daraus lernen.
 
  • 47 km/h zu schnell! Beitrag #14

Police Interceptor

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gerdd1 schrieb:
Verstoß: Geschwindigkeitsüberschreitung um 47 km/h außerhalb einer geschlossener Ortschaft
Fahrzeugtyp: Pkw, Motorrad oder Fahrzeug bis 3,5 Tonnen zul. Gesamtgewicht
Geldstrafe: 100 Euro (Regelsatz)
Punkte: 3 Punkte
Fahrverbot: 1 Monat Fahrverbot

Geschieht Dir recht. Besser wäre, nicht nachher das Gehirn zu benutzen, wie man wohl die Konsequenzen abwenden könnte, sondern vorher, um mal darüber nachzudenken, was passieren könnte, wenn man so deutlich zu schnell fährt. Und damit meine ich nicht die gesetzlichen Konsequenzen wie Bußgeld oder Entzug der Fahrerlaubnis - sondern die möglichen Folgen für Leben und Gesundheit seiner selbst und der anderen. Leute wie Du dürften gar keine Fahrerlaubnis haben - bzw. sie nach derartigen Verstößen gar nicht mehr wiederbekommen.

Ich will gar nicht daran denken, was ich mit jemandem machen würde, der mal eben 47 km/h zu schnell fährt und jemanden aus meinem Angehörigen- oder Freundeskreis überfährt oder in einen folgenschweren Unfall verwickelt. :evil:
 
  • 47 km/h zu schnell! Beitrag #15
spacie

spacie

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So, jetzt kommt mal wieder runter, ich denke er ist genug belehrt worden.
Hat mal einer gefragt, wie die Blitzung zustande gekommen ist?

Er sollte natürlich dazu stehen und die Konsequenzen tragen, aber wie oft geht ihr z.B. bei der Autobahn bei Beginn einer Beschränkung nur vom Gas und lasst rollen/motorbremsen, bis ihr einigermaßen im Bereich der Beschränkung seid? Wie oft ist auf einer bestens ausgebauten Strecke Tempo 80, obwohl kein Wild queren, keine Fußgänger rumlaufen und am besten noch die Fahrtrichtungen baulich getrennt sind?

Ich habe Verständnis dafür, dass man mal mit 47 zuviel geblitzt wird, aber das sollte ne Ausnahme sein (ists jawohl auch!) und die Konsequenz darf man dann auch nicht abgeben.
 
  • 47 km/h zu schnell! Beitrag #16
LilRobb

LilRobb

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herrhuebsch schrieb:
Merke dir mal eins.

Mutti ist die Beste Frau auf Erden. Auf die darf man niemals was kommen lassen.

Kein weiterer Kommentar!

Mutti ist die Beste!


Robb
 
  • 47 km/h zu schnell! Beitrag #17
Schmitti

Schmitti

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Leute, ich bitte Euch. Auch wenn es grundsätzlich absolut unverantwortlich ist, 47 km/h bei erlaubten 80 km/h zu schnell zu fahren, solltet Ihr vielleicht nicht aus dem Auge verlieren, dass es IMMER auf den Einzelfall ankommt. Ich finde, hier sind einige Reaktionen meiner Meinung nach etwas hart und paschaliert.

Aber ich stimme Euch voll und ganz zu, dass Du, LC7Z, zu Deinem Fehler, sollte es ein solch gravierender sein, stehen solltest. Und soetwas wälzt ein Mann auch nicht auf seine Mutter ab!!! Es gehört sich einfach nicht.
Das ist jedenfalls meine Meinung.

Was Du und deine Mom machen kannst: Auf JEGLICHES Schreiben einer Behörde (NICHT GERICHT!!!) einfach nicht antworten, bzw nicht nachkommen (z.B. polizeiliche Ladung).
Ansonsten die Aussage zum Tathergang verweigern. Höchstens Personalien nennen. Aber alles schriftlich.

Gruß, Rüdi
 
  • 47 km/h zu schnell! Beitrag #18

coseb

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Schmitti schrieb:
Auf JEGLICHES Schreiben einer Behörde (NICHT GERICHT!!!) einfach nicht antworten, bzw nicht nachkommen (z.B. polizeiliche Ladung).
Ansonsten die Aussage zum Tathergang verweigern. Höchstens Personalien nennen

Ist doch Sache der Kommune, nicht der Polizei. Außerdem (wenn man nichts sagt) ändert das ja nichts an der Verjährungsfrist (wie hier 3 Monate). Es drohen trotzdem die Auferlegung eines Fahrtenbuches oder der persönliche Besuch :wink:
 
  • 47 km/h zu schnell! Beitrag #19

datenschleuder

LilRobb schrieb:
herrhuebsch schrieb:
Merke dir mal eins.

Mutti ist die Beste Frau auf Erden. Auf die darf man niemals was kommen lassen.

Kein weiterer Kommentar!

Mutti ist die Beste!


Robb

OT Modus an:

:roll: Naja, eure vielleicht... :roll:

OT Modus aus.

Leute, ich bitte Euch. Auch wenn es grundsätzlich absolut unverantwortlich ist, 47 km/h bei erlaubten 80 km/h zu schnell zu fahren, solltet Ihr vielleicht nicht aus dem Auge verlieren, dass es IMMER auf den Einzelfall ankommt. Ich finde, hier sind einige Reaktionen meiner Meinung nach etwas hart und paschaliert.

Aber ich stimme Euch voll und ganz zu, dass Du, LC7Z, zu Deinem Fehler, sollte es ein solch gravierender sein, stehen solltest. Und soetwas wälzt ein Mann auch nicht auf seine Mutter ab!!! Es gehört sich einfach nicht.
Das ist jedenfalls meine Meinung.

Leider sieht es aber bei der heutigen Jugend so aus, die kennen es ja nicht anders. Wenn man Mist macht, werde es die ltern schon richten :roll:
 
  • 47 km/h zu schnell! Beitrag #20
Schmitti

Schmitti

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coseb schrieb:
Schmitti schrieb:
Auf JEGLICHES Schreiben einer Behörde (NICHT GERICHT!!!) einfach nicht antworten, bzw nicht nachkommen (z.B. polizeiliche Ladung).
Ansonsten die Aussage zum Tathergang verweigern. Höchstens Personalien nennen

Ist doch Sache der Kommune, nicht der Polizei. Außerdem (wenn man nichts sagt) ändert das ja nichts an der Verjährungsfrist (wie hier 3 Monate). Es drohen trotzdem die Auferlegung eines Fahrtenbuches oder der persönliche Besuch :wink:

So wie ich das kenne, wird die Polizei als Ermittlungsbehörde einbezogen. Das heißt: Das erste Schreiben kommt quasi von der Kommune. Sollte die betroffene Person nicht zahlen bzw. die Tat abstreiten, wird die Polizei ermittelnd tätig.

Soweit ich das jetzt übrigens aus dem Kommentar für's Straßenverkehrsrecht richtig gelesen habe, dürfte sich die Verjährung schon auf 6 Monate verlängert haben, da ja schon ein Bußgeldbescheid erlassen wurde. Erlassen bedeutet in diesem Sinne, dass die Behörde das Teil abgeschickt hat (nicht, dass der Bescheid zugestellt wurde). Eine Ausnahme wird nur dann gemacht, wenn die Zustellung über 2 Wochen gedauert haben sollte. Das ist aber auch wieder gesondert zu betrachten.

---edit---

Zum Thema Fahrtenbuch: Also ein Fahrtenbuch kann nur dann auferlegt werden, wenn der Halter eines Fahrzeugs eine Obligenheit trifft, bei der Ermittlung des Fahrers mitzuwirken.
Wenn ich jetzt als Anwalt argumentieren sollte, würde ich persönlich sagen, dass jemand, der ein gesetzliches Aussageverweigerungsrecht besitzt, nicht dazu gezwungen werden kann/darf, bei der Verfolgung des betroffenen Angehörigen mitzuwirken. Das würde absolut gegen den Sinn der Gesetz verstoßen.
Insofern stehen die Chancen meines Erachtens gut, gegen die Auferlegung einer Fahrtenbuchführungspflicht angehen zu können. Allerdings müsste man das erst dann machen, sobald die eigentliche Ordnungswidrigkeit auch definitiv verjährt ist. Allerdings muss man auch darauf achten, dass man nicht zu lange wartet, weil sonst die Rechtsmitteleinlegungsfrist widerum abgelaufen sein kann...

Also: Abwägen, ob sich der Aufwand lohnen würde. Bedenke: Ehrlich währt am längsten. Und das Fahrverbot (was zunächst einmal nicht zu Unrecht ausgesprochen wird) wird Dir bestimmt ne gute Lehre sein ;-)
 
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