
kalkreiber80
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Hallo,
habe vor kurzem meinen Passat bekommen, ich hab den bei Mobile gefunden und bin dann zum AH gegangen und die haben mir den dann geholt. Jetzt meine Frage in der Anzeige Stand das er auch Nebelscheinwerfer hätte, diese hat er aber nicht. Als ich das meinem Verkäufer sagte hat er gesagt das das nur ein schreibfehler gewesen sei und das Nebelscheinwerfer bei vorhandenem Xenonlicht verboten wären. Auch nachträglich würde das der TÜV nicht zulassen.
Stimmt das????
Wenn ja, aus was für einem Grunde ist das so???
MfG Jan.
habe vor kurzem meinen Passat bekommen, ich hab den bei Mobile gefunden und bin dann zum AH gegangen und die haben mir den dann geholt. Jetzt meine Frage in der Anzeige Stand das er auch Nebelscheinwerfer hätte, diese hat er aber nicht. Als ich das meinem Verkäufer sagte hat er gesagt das das nur ein schreibfehler gewesen sei und das Nebelscheinwerfer bei vorhandenem Xenonlicht verboten wären. Auch nachträglich würde das der TÜV nicht zulassen.
Stimmt das????
Wenn ja, aus was für einem Grunde ist das so???
MfG Jan.