Kennt jemand TA- Autoteile?

Diskutiere Kennt jemand TA- Autoteile? im Schaden & Recht Forum im Bereich Community; Hallo Leute, hoffe dieses Posting ist hier auch richtig :?: Habe bei E*kotz*bay In-Pro Klarglas- scheinwerfer im Xenonlook ersteigert von der...
  • Kennt jemand TA- Autoteile? Beitrag #1

Mekki

Beiträge
258
Punkte Reaktionen
0
Hallo Leute,
hoffe dieses Posting ist hier auch richtig :?:

Habe bei E*kotz*bay In-Pro Klarglas-
scheinwerfer im Xenonlook ersteigert
von der Firma TA- Autoteile.
Dachte eigentlich es wäre ohne Gefahr, da die folgende AGB´s hatten:

Widerrufsrecht (Widerrufsbelehrung):
Der Kaufvertrag zwischen Ihnen und uns kommt durch Übersendung der Ware an Sie zu Stande, wenn Sie Ihre Bestellung nicht innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt der Ware widerrufen. Sie brauchen den Widerruf nicht zu begründen. Die Frist beginnt an dem Tag, an dem die Ware geliefert wird. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs oder der Ware. Der Widerruf bzw. die Rücksendung ist zu richten an uns, TA-Autoteile Schulstraße 89, 41363 Jüchen. Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseitig empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen heraus zu geben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur im verschlechterten Zustand zurück gewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung - wie sie etwa dem Käufer im Ladengeschäft möglich gewesen wäre - zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie den Wertersatz vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Wir empfehlen dem Kunden daher, die gelieferten Artikel erst in Gebrauch zu nehmen, wenn er sich entschieden hat, sein Widerrufsrecht nicht auszuüben. Bei Bestellungen bis zu einem Betrag von Euro 40,- trägt der Kunde die Kosten der Rücksendung, wenn die gelieferte Ware der bestellten entsprochen hat. Unfreie Rücksendungen können aus organisatorischen Gründen leider nicht angenommen werden. Die Erstattung des Rücksendeportos erfolgt - in berechtigten Fällen - im Zuge der Kaufpreisrückerstattung. (Ende der Widerrufsbelehrung)



Habe sofort das Geld überwiesen und die Scheinwerfer geliefert
bekommen, gleich eingebaut und uups die Lichtausbeute war
total mieserabel... :evil:
dann bin ich am nächsten Tag zum Freundlichen
und der hat sie eingestellt :!: :wink:

Dachte mir toll, dann bei Dunkelheit auf die Straße
und das Lichtbild war noch immer genauso schlecht... :cry:

also ich am nächsten Tag die Dinger wieder ausgebaut,
eingepackt und wieder zurück geschickt.

Email an die geschrieben und darauf hingewiesen, das ich gebrauch von meinem Rückgaberecht mache.

Dann kam nach zwei Tagen folgende Email:

[Guten Tag,
nicht mehr Original verpackte Ware/ schon einmal eingebaute Ware ist selbstverständlich vom Umtausch ausgeschlossen!
Mit freundlichen Grüßen
TA-Autoteile]

Daraufhin habe ich denen mitgeteilt, das die Ware schon zurück gesendet wurde, dann kam knapp 1 Woche keine Antwort mehr.

Dann habe ich wieder eine Email geschrieben
und gefragt was los ist,
es kam wieder keine Reaktion.

Wieder habe ich 2 Tage gewartet und nochmal eine Email geschrieben :twisted:

Darauf kam folgende Antwort :

[Ihre Ware liegt hier zur Abholung bereit, sollten Sie Ihre Ware nicht Innerhalb von 14 Tagen abholen, fallen ab dem 18.06.2004 pro Tag Lagergebühren in Höhe von 2,50 Euro an.]
Jetzt hab ich mit weiten Schritten gedroht, doch was kann ich in Wirklichkeit machen?


Tut mir leid wenn dieser Posting so lange wurde :(

Doch brauche echt eure Hilfe :!:

Viele Grüße
Mekki 8)
 
  • Kennt jemand TA- Autoteile? Beitrag #2

Shantyman

Beiträge
847
Punkte Reaktionen
0
Im Übrigen können Sie den Wertersatz vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt. Wir empfehlen dem Kunden daher, die gelieferten Artikel erst in Gebrauch zu nehmen, wenn er sich entschieden hat, sein Widerrufsrecht nicht auszuüben.

Wenn ich das richtig gelesen habe, so steht das doch hier klipp und klar drin, oder? Ich habe jedenfalls auch so meine Zweifel, ob du die Scheinwerfer nach Einbau und Einstellung ... einfach so zurückgeben kannst.
Oder kennt sich da jemand genauer aus :?:
 
  • Kennt jemand TA- Autoteile? Beitrag #3
Hawk

Hawk

Beiträge
1.522
Punkte Reaktionen
1
schau mal hier, da steht die genaue gestzliche regelung:
http://www.fernabsatzgesetz.de/datenbank/index.php3?snr=880

bin zwar kein jurist, aber wenn ich den text halbwegs richtig interpretiere dann sieht die lage für mich so aus:

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten,
Also orig. Verpackung beschädigt, eventuell leichte spuren an den halterungen durch den einbau

wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden.

Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.

Du hast das Produkt überprüft, bist aber mit der Leistung (in dem fall Lichtausbeute) nicht zufrieden... ich meine, wie sonst soll man Scheinwerfer überprüfen ohne sie in das Auto einzubauen ?
[...]

In dem Gesetz steht ja das man die Sache überprüfen darf, ist aber natürlich auslegungssache ob da auch solche sachen wie einbau und einstellen damit gemeint sind... am besten du schaust dir die Seite auch selber mal an.

Ich glaube die werden komplett auf stur schalten und sich erst rühren wenn sie nen Brief von einem Anwalt bekommen.
 
  • Kennt jemand TA- Autoteile? Beitrag #4
dbsof

dbsof

Beiträge
600
Punkte Reaktionen
1
Hallo,
also ich kann mich der Ansicht von Hawk nur anschliessen.

Wenn das Austesten nicht erlaubt wäre, würde der Sinn des Gesetzes ja wohl komplett ausgehöhlt.

Hast Du die Scheinwerfer denn beim Einbau so malträtiert, dass jeder Blinde sofort sieht, dass die schon mal eingebaut waren?
Wenn ja (z.B. Schraubenköpfe misshandelt), wirst Du an der Wertminderung nicht vorbeikommen. Ansonsten kann ich da nur auf diverse c't (Computerzeitschrift)-Artikel verweisen. Da drücken sich auch ständig die Computerhändler vor der Rücknahme mit den Standardargumenten:
Preis hat sich geändert
Komponente wurde schon "Eingebaut"...

(Genaue Quellenangabe müsste ich mal suchen)
Zieht auf jeden Fall alles nicht.
Hast Du Fotos / Zeugen des Rücksendezustands?
Im allgemeinen hilft Dir da nur der Anwalt. Freiwillig werden die von ihren ?ungültigen? AGBs nicht abgehen.

MfG
Dirk
 
  • Kennt jemand TA- Autoteile? Beitrag #5
Helmi

Helmi

Moderator
Beiträge
2.973
Punkte Reaktionen
4
Meiner Meinung nach hast du schlechte Karten, sorry :( .

Kurz und knapp:

Wenn der Vertriebsfirma schon auffällt, das die Scheinwerfer schon eingebaut wurden wobei du dies noch nicht einmal mitgeteilt hast, dann ist es das Beste, du nimmst die Scheinwerfer doch wieder zurück.

Da die Scheinwerfer anscheinend durch Montage und Einstellung, Gebrauchsspuren auffweisen wird die Firma sie nicht mehr annehmen, bzw. an wen sollen Sie die denn jetzt noch verkaufen? Versetze dich mal in deren Lage.


Ein anderer Fall ist, du bekommst die Scheinwerfer, schaust sie dir an und entscheidest, das sie dir Optisch nicht gefallen und doch nicht zu deinem Wagen passen. Dann kannst du sie wieder einpacken und zurückschicken.

Oder du kaufst nen Handy, schaltest es ein und bemerkst, das du auf dem Display überhauptnichts erkennen kannst(weil Schrift zu klein o.ä). Dann kannst du es auch zurückschicken, kein Problem.


Das die Depot-Scheinwerfer keine Qualität sind(Ausleuchtung und Dichtheit) ist ja hier schon oft besprochen wurden...Qualtität hat eben ihren Preis.
Also versuche sie doch selbst bei E*** zu verticken. Noch ein wenig schön Anbieten und Beschreiben, dann bekommst du bestimmt 250 Euro raus.
 
  • Kennt jemand TA- Autoteile? Beitrag #6
Holger

Holger

Ehren-Mitglied
Beiträge
2.166
Punkte Reaktionen
0
Das ist eine Grauzone und durch das Gesetz nicht genau geregelt.

Bei meinem MP3-Player Account kommt es in ca. 10-20% (!) der Verkäufe vor dass der Artikel zurückgegeben wird. Sehr oft. weil manche Nasen den Player durch einen fehlgeschlagenen Firmwareupdate gekillt habe, teilweise mit total verfetteten Kopfhörern die man nur noch in die Tonne kloppen kann. Teilweise auch zerkratzt und prinzipiell die Verpackung zerrissen sodass man das Zeug nur noch als 2. Wahl verkaufen kann - wenn überhaupt.

Erst vor ein paar Tagen habe ich - zum Glück erst am 15. Tag nach Zustellung - zwei völlig verwanzte und bespielte Microsizers zurück bekommen. Der Käufer meint anscheinend er kann bestellen was er will, damit 2 Wochen spielen und das Zeugs dann auf Kosten (sogar Versandkosten!) des Händlers zurückgeben. Zum Glück war es am 15. Tag und meine Reaktion lautet wie die von TA Autoteile.

Oft kommt es auch vor, dass jemand innerhalb der 2 Wochen den Artikel woanders billiger sieht, diesen Kauft und gleich an den ersten Verkäufer zurückschickt, damit er den hohen ersten Kaufpreis zurück bekommt.

Klar, dass man da erstmal versuchen muss die Rückgabe abzublocken, wer soll das schließlich bezahlen? Bei den Dumpingpreisen bei eBay wo oft für ein 100€ Teil nur 2€ Gewinn kalkuliert sind, ist nicht viel für Service drin und nur beim Billigsten wird gekauft.

Das war jetzt mal aus der Sicht von TA-Autoteile. Ich finde sie verständlich, wenn man weiß in welchem Umfang die gesetzlichen Rückgaberichtlinien mißbraucht werden. Die Gesetze sind völlig realitätsfremd und bestrafen die ehrlichen Käufer, die den Rückgabebetrug mitbezahlen müssen und den ehrlichen Händler.

Ich möchte Mekki nichts Schlechtes unterstellen, mein Beitrag ist eher allgemein zu sehen.

Juristisch gesehen kann der Scheinwerfer zurückgegeben werden, der Händler kann aber einen Einbehalt für z.B. fehlende Verpackung machen.
 
  • Kennt jemand TA- Autoteile? Beitrag #7

Mekki

Beiträge
258
Punkte Reaktionen
0
Hallo, das verstehe ich ja alles!

Habe der Firma TA- Autoteile,
auch schon das kompromiß Angebot gemacht,
Sie sollen 10% des Gesamtbetrages behalten und
mir den Rest überweisen, doch habe bis jetzt noch immer
keine Antwort bekommen, statt dessen wollen die mir
den Artikel auf meine Kosten wieder zurück senden
und das sehe ich gar nicht ein :!: :!:

Hätten die nämlich schneller auf meine Email geantwortet,
hätte ich den Artikel erst garnicht weggeschickt :twisted:

Aber so nicht....
 
  • Kennt jemand TA- Autoteile? Beitrag #8

ta-autoteile

Hallo,

da man das hier im Forum schon diskutiert, möchten wir auch kurz mal eine Stellungnahme los werden.

Ich persönlich aus der Sicht des Käufers kann es schon verstehen wenn man sich ärgert wenn der Verkäufer nach kurzer Zeit die Ware nicht zurück nimmt, aber:

Wie würde ich als Kunde denken wenn ich schon mal eingebaute Ware als Neuware von einem Händler geliefert bekommen würde?

Oder?

Was ist der Preisunterschied für mich zwischen einem neuen Satz Scheinwerfer oder einen "gebrauchten"?


Diese Sachen sollte man immer bedenken bevor man schimpft.

Die rechtliche Regelung des Widerrufsrecht sieht mit eigenen Worten ausgedrückt so aus:

Dem Kunden soll die gleiche Chance zur Prüfung der Ware wie im Ladenlokal gegeben werden.

Wenn ich jetzt davon ausgehe das ich in eine Ladenlokal gehe, dort eine Verpackung öffne die nicht "unsichtbar" wiederverschließbar ist, wird das Gespräch mit dem Ladenbesitzer meist schon nötig sein, oder?

Aber bitte in welchem Laden kann ich mir Sachen mitnehmen, einbauen dann zurückbringen und dann auch noch mein Geld wieder verlangen?


zu der konkretten Sache mit dem TE:

Wir beantworten eigentlich jede E-Mail umgehend, leider kommt es immer wieder zu unerklärlichen Zwischenfällen das E-Mails nicht ankommen obwohl 5 vorher angekommen sind. Wir sind bei allen großen E-Mail Adressen Hostern auf der "White-List" eingetragen dürften also weder von Spam-Blockern noch sonstigen sachen blockiert werden. Leider "verschwinden" immer wieder E-Mails. Was man auch leider zwischenzeitlich verstärkt an unseren Ebay-Bewertungen gesehen hat.


Außerdem bin ich der Meinung wenn man schon öfentlich meckert sollte man auch am Rande zumindest zum Abschluß eines Threads erwähnen, das die Ware auf unsere Kosten an Sie erneut versandt wurde.

Auch wenn der ein oder andere das für selbstverständlich hält, gesetzlich sieht das anderes aus und ist definitiv nicht die Regel (zumindest meine Erfahrungen als Käufer in Online-Shops)

Gerade bei Ebay werden so wie es sich momentan entwickelt nur noch die Schwarzverkäufer auf Dauer halten können, da diese sich einfach "geringe
Kosten" erschleichen. (z.B. durch fehlende Widerrufbelehrung)

Vielen Dank für die Möglichkeit Stellung zu der Angelegenheit beziehen zu können.

mit freundlichen Grüßen

Timo Alberti
 
  • Kennt jemand TA- Autoteile? Beitrag #9

DOBI

Beiträge
1.128
Punkte Reaktionen
0
@ta-autoteile:


ich zitiere mal holger (2 posts über ihrem):

Juristisch gesehen kann der Scheinwerfer zurückgegeben werden, der Händler kann aber einen Einbehalt für z.B. fehlende Verpackung machen.



die scheinwerfer müssen zurückgenommen werden, sie können nur einen teil des kaufpreises einbehalten um die wertminderung (die sie nachweisen müssen) auszugleichen die durch das auspacken und testen des kunden entstanden ist.
die 2 wöchige rückgabefrist OHNE ANGABE VON Gründen ist nur bei sonder-/spezialanfertigungen auf kundenwunsch außer kraft gesetzt.
 
  • Kennt jemand TA- Autoteile? Beitrag #10

ta-autoteile

@Dobi

Hallo,

es gibt sowohl ein Urteil wo dem Kunden Recht gegeben wird wir auch eines von einen höheren Instanz wo dem Verkäufer Recht gegeben wird.

Aber Gesetztessinn ist:

....dem Kunden die Möglichkeit zu geben die Ware wie in einem Ladenlokal zu prüfen...

Daraus ab zu leiten ist eigentlich das die Ware nicht eingebaut werden kann/darf. Es ging im vorliegendem ja nicht nur um eine geöffnete Verpackung!

Und wie legt man den Wertersatz bei einem gebrauchten Teil fest?

- Für einen Händler der nur Neuware verkauft, Wert gleich 0 Euro
- Für einen Sammler der in 10 Jahren einen solchen Scheinwerfersatz
haben will unbezahlbar

Bitte nicht argumentieren bei Ebay ab einem Euro und die Differenz ist der Verlust, also das was der Kunde an Wertersatz zahlen muß. Denn Ebay kann und darf nicht das Maß der Dinge für eine Gesetztesgrundlage werden.
Außerdem müßte dann zusätzlich geregelt werden wie die Präsentation des Artikel zu erfolgen hat usw.

Ich denke diese Dikussion kann man ins endlose ausführen...



Das einzige was mich sowohl als gewerblicher Verkäufer wie auch als privater Verkäufer immer wieder entsetzt bzw. enttäuscht welche Energie für "negativ" Erfahrungen (wobei wie gesagt in diesem Falle der Meinung bin das es nicht negativ war) auf gebracht wird, aber NIE ein Thread in einem Forum eröffnet wird wenn etwas kulant uns positiv abläuft.

Wenn jemand andere Meinung ist bitte mehr Input, ich habe etwas deratiges in keinem Forum bisher gefunden.

Wo sind die Kunden die auf Kulanz etwas neu bekommen haben obwohl diese eine Einbaufehler gemacht haben, oder einen Blinker haben fallen lassen, oder oder oder.....

Diese bezieht sich nicht nur auf uns, sondern auch auf alle anderen Händler, oder allgemein das Thema Online Handel.
Wir als kleine Firma schliessen täglich im Schnitt 100 Transaktionen ab, mal davon abgesehen das bei Ebay gerade mal 20-30% der Leute bewerten wenn das Geschäft positiv war, aber garantiert 100% bewerten wenn auch nur die kleinste Kleinigkeit auszusetzten war.

Nur um mal Ebay Zahlen zu nehmen, weil ich die gerade relativ frisch gelesen habe, 60 Millionen Transaktionen, davon unter 40 tausend wo ein Ermittlungsverfahren wegen Betrug eingeleitet wird, (was ja noch nicht einmal heiß das dieses begründet oder definitiv so ist) der Prozentsatz ist gering, auch wenn es für jeden Betroffenen sehr ärgerlich ist, keine Frage.

Aber warum werden über die wenigen Betroffenen Stunden Sendezeit im Fernsehen verwendet, aber für Millionen von anderen positiven Sachen nur wenige Minuten?

Sind die Leute schadenfroh wenn Sie das sehen?

Sensationsgierig?

Ich weiß es nicht, aber wenn ich persönlich auch die letzten 12 Monate Online-Verkaufen zurück schaue und überlege wieviele Stunden ich damit verbracht habe mich mit "Kunden" zu "streiten" die uns nachweislich "BETROGEN" haben, nur um unsere Bewertungen wieder gerade zu rücken, oder keine negative Bewertung zu erhalten. (Mal abgesehen von dem Geld) Ich rede hier von ganz klaren Fällen wo ich selber einen Artilel verpackt habe, am Paketlebenslauf ganz klar zu sehen war das da Paket mit dem Gewicht zugestellt worden ist und der Kunde trotz Siegel behauptet hat das Paket wäre leer gewesen.

Wir haben am Anfang noch Kunden kostenlosen Vorabersatz für Ware die angeblich kaputt war geschickt, mit welchem Erfolg? Wir klagen bei einigen bis heute unserem Geld hinterher (bei einigen nichts zu holen)

Kunde überweißt zu wenige, bittet darum die Ware doch schon mal zu versenden hätte den Restbetrag gerade überwiesen NIE kam der Rest vom Geld...

Nur wen interessiert das? Keinen Kunden oder?


Wenn alle Kunden die sehr positive Erfahrungen mit einem Händler gemacht haben, genaus ausführlich berichten würden wie die, die vermeindlich oder auch wirkliche schlechte Erfahrungen gemacht haben, fänden wir das wirklich schön.

Aber wir oben schon erwähnt tut das keiner.

Ich bedanke mich mal wieder dafür das Ihr Euch die Zeit genommen habt dieses Statement zu lesen.

bis dann

Timo Alberti
 
  • Kennt jemand TA- Autoteile? Beitrag #11
Hawk

Hawk

Beiträge
1.522
Punkte Reaktionen
1
Das einzige was mich sowohl als gewerblicher Verkäufer wie auch als privater Verkäufer immer wieder entsetzt bzw. enttäuscht welche Energie für "negativ" Erfahrungen (wobei wie gesagt in diesem Falle der Meinung bin das es nicht negativ war) auf gebracht wird, aber NIE ein Thread in einem Forum eröffnet wird wenn etwas kulant uns positiv abläuft.

dazu gibt es auch eine untersuchung, habe bei verwandten die ein geschäft haben mal einen text gelesen der gewisse verhaltensweisen von kunden analysiert:
(über die zahlen bin ich mir nicht mehr ganz sicher, müssten aber ungefähr stimmen)

9 von 10 Kunden werden negaive Erfahrungen mit dem Händler anderen Personen mitteilen
4 von 10 Kunden werden eine gute Erfahrnung mit dem Händler anderen Personen mitteilen
5 von 10 Kunden nehmen auftauchende kleinere mängel wortlos hin, werden aber den Händler nicht mehr aufsuchen
8 von 10 Kunden werden mit hoher wahrscheinlichkeit zu Stammkunden wenn ihre Reklamationen zu ihrer zufriedenheit abgewickelt werden.
...geht noch weiter so habe aber den rest nicht mehr so genau in erinnerung.


Dem "aber NIE ein Thread in einem Forum eröffnet wird wenn etwas kulant uns positiv abläuft. " muss ich wiedersprechen, es finden sich hier im forum regelmäßig auch positive meldungen wenn z.b von vw etwas zur zurfriedenheit von jemandem abgewickelt wurde.

Ich finde es übrigens schon mal recht gut wenn händler den dialog suchen und nicht einfach toter mann spielen :top:


Ich möchte jetzt aber auch nochmal nachbohren und fragen wie es mit diesem von mir weiter oben schon zitierten absatz aus dem gesetzt aussieht:
3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden.
ganzer text siehe hier: http://www.fernabsatzgesetz.de/datenbank/index.php3?snr=880

Wiso kann die wahre nicht wieder zurückgegeben werden, gegen einen angemessenen abzug für eventuell vorhandene gebrauchsspuren ? ich nehme mal an so schimm können die nicht sein von ein und ausbau und 1x einstellen... ich würde sagen 20% wären sicher ok, man kann das zeug ja trotzdem noch verkaufen, halt mit kleinem hinweis das es kurz zu testzwecken eingebaut war ?

grüsse
Hawk
 
  • Kennt jemand TA- Autoteile? Beitrag #12
Torsten

Torsten

Beiträge
2.051
Punkte Reaktionen
5
@ ta-Autoteile

:top: Ich finde es immer gut, wenn betroffene Firmen wie ihr oder auch Herr Stratmann von der Firma Dietrich hier Stellung zu Kritik beziehen.

:flop: Ich vermisse leider einen konkreten Bezug zum Kauf von Mekki, der offensichtlich ja intensiveren Kontakt mit Euch hatte. Sicherlich sind die oben gemachten Ausführungen im allgemeinen gut für die Tränendrüse, helfen Mekki aber nicht weiter. Da Ihr ja offensichtlich ebay Verkäufer seid, ist es ohne Probleme möglich auch "gebrauchte"Artikel zu verkaufen. Ob ebay dabei im gesetzlichen Sinne ein Maßstab sein kann ist im hier vorliegenden Fall sicherlich irrelevant.

@ Mekki

Warum verkaufst Du die SW nicht selber bei ebay?? Auch dann wäre die Sache erledigt. Ihr könnt Euch dann höchstens noch über die angefallenen Versandkosten unterhalten.
 
  • Kennt jemand TA- Autoteile? Beitrag #13

ta-autoteile

Hallo,

danke erstmal für die auch positiven Zusprüche das ich mich hier äußere.
Wenn ich diesen Beitrag vorher schon gesehen hätte, hätte ich dieses auch schon vorher getan.

@Hawk

Zitat:

Wiso kann die wahre nicht wieder zurückgegeben werden, gegen einen angemessenen abzug für eventuell vorhandene gebrauchsspuren ?

Zitat Ende


Deswegen fragte ich ja hier nach, was würdet Ihr im Verhältnis für einen "gebrauchten" oder einen neuen bezahlen?
Da es dafür aber keine allgemein gültige Regel gibt kann man das auch nicht festlegen, deswegen sind "gebrauchte" Artikel auch laut Fernabsatzgesetzt vom Widerruft auszuschliessen, der Wertersatz bezieht sich auf: Verpackung, gegebenenfalls Wertverlust (durch die Zeit der Ware beim Kunden), aber definitiv nicht auf in Gebrauchnahme.


Die Untersuchung finde ich interessant, kann aber für uns und einige andere Händler sprechen, noch nie etwas deartiges gelesen.


@Thorsten

Dieser konkrete Fall mit "Mekki" wird meiner Meinung nach immer wieder erörtert nur es geht niemand darauf ein. Mal davon abgesehen, das diese Sache eigentlich geklärt ist/bzw. war bis ich diesen Beitrag gefunden habe.
Wir haben den zurück gesendeten Scheinwerfersatz wieder auf unsere Kosten zum "Mekki" geschickt.

Um nochmal ganz konkret zu fragen:

was ist der Scheinwerfersatz für Dich NEU wert

und

was ist der Scheinwerfersatz für Dich "gebraucht" wert?


Schöne wäre wenn dann noch jemand anderer Meinung wäre :)


Die erwähnten 20% wie sollen die berechnet werden?

Von der UVP? Von dem Sofort-Kaufen-Preis? oder von dem Preis der geboten worden ist?

Ich müßte mir den Scheinwerfer Verkauf noch einmal genau anschauen, aber wenn ich das richtig im Kopf habe ist der unter HEK Preis weggegangen, da wir nur unser Lager bereinigen wollten, also hat er so oder so ein "Schäppchen" gemacht.

Auch wollen wir nicht auf die "Tränendrüse drücken" sondern nur einmal die andere Seite darstellen, da die meisten Käufer nicht gewerblich tätig sind und wahrscheinlich auch nicht wissen, was es für Dinge gibt.


Zitat

Da Ihr ja offensichtlich ebay Verkäufer seid, ist es ohne Probleme möglich auch "gebrauchte"Artikel zu verkaufen.

Zitat Ende

Doch das ist für uns insofern ein Problem, das wir ein gewerblicher Verkäufer sind, und der Handel mit Neuteilen anderen Bestimmungen unterliegt wie der mit "gebraucht" Teilen. Wenn wir einen gebrauchten Artikel verkaufen möchten, müssen wir zumindest unsere AGB anpassen.

Davon abgesehen, wenn ich das richtig im Kopf haben müssen Gebrauchtteile auch Steuerlich anderes verbucht werden.

(das hört sich zwar "lustig" an, aber im Online Markt und gerade bei Ebay wird man sehr schnell abgemahnt und das kostet nur unnötig Geld)

@Thorsten

Ich hoffe das war konkret genug.

mit freundlichen Grüßen

Timo Alberti
 
  • Kennt jemand TA- Autoteile? Beitrag #14
Torsten

Torsten

Beiträge
2.051
Punkte Reaktionen
5
ta-autoteile schrieb:
@Thorsten

Dieser konkrete Fall mit "Mekki" wird meiner Meinung nach immer wieder erörtert nur es geht niemand darauf ein. Mal davon abgesehen, das diese Sache eigentlich geklärt ist/bzw. war bis ich diesen Beitrag gefunden habe.
Wir haben den zurück gesendeten Scheinwerfersatz wieder auf unsere Kosten zum "Mekki" geschickt.

O.K., Mekki hat sie SW wieder die er aber eigentlich gar nicht mehr haben will. Problem nicht wirklich gelöst.

Um nochmal ganz konkret zu fragen:

was ist der Scheinwerfersatz für Dich NEU wert

und

was ist der Scheinwerfersatz für Dich "gebraucht" wert?

Der Neuwert ergibt sich automatisch vom Kaufpreis, der Zeitwert wird über gleichartige Verkäufe ermittelt, z.B. auch ebay Auktionen, Tuningflohmärkte, Fachzeitungen etc. Muss ich Euch wirklich erklären wie man einen Zeitwert ermittelt??


Auch wollen wir nicht auf die "Tränendrüse drücken" sondern nur einmal die andere Seite darstellen, da die meisten Käufer nicht gewerblich tätig sind und wahrscheinlich auch nicht wissen, was es für Dinge gibt.

Stimmt, die meisten Käufer sind nicht gewerblich tätig und wissen daher auch nicht welch hohe Margen erzielt werden. Gerade bei den KG Scheinwerfern sind die schon recht happig :wink: Nur darauf bezieht sich die Tränendrüse.


Zitat

Da Ihr ja offensichtlich ebay Verkäufer seid, ist es ohne Probleme möglich auch "gebrauchte"Artikel zu verkaufen.

Zitat Ende

Doch das ist für uns insofern ein Problem, das wir ein gewerblicher Verkäufer sind, und der Handel mit Neuteilen anderen Bestimmungen unterliegt wie der mit "gebraucht" Teilen. Wenn wir einen gebrauchten Artikel verkaufen möchten, müssen wir zumindest unsere AGB anpassen.

Die anderen "Bestimmungen" beziehen sich nur auf die Art und Dauer der Sachmängelhaftung und diese sind für Euch sicherlich nicht von Nachteil, da gebrauchte Waren "schlechter" gestellt werden als Neuteile. Die Anpassung der AGB sollte wohl auch kein Hinderungsgrund sein, da Ihr für die Gebrauchtteile eigene AGB's definieren könnt.

Davon abgesehen, wenn ich das richtig im Kopf haben müssen Gebrauchtteile auch Steuerlich anderes verbucht werden.

Wie kommt Ihr denn darauf?? Der Steuer ist es egal ob Ihr ein Neues oder Gebrauchtes Teil verkauft. Als Käufer werden die Teile anders abgeschrieben, das ist aber Euch egal.

@ Thorsten

Ich hoffe das war konkret genug.

Grundsätzlich wrde ich ohne h geschrieben und ansonsten habe ich zu Euren "konkreten" Beweggründen oben Stellung genommen. Ich freue mich aber darauf von Euch zu hören.[/quote]
 
  • Kennt jemand TA- Autoteile? Beitrag #15

Pasatt

Beiträge
687
Punkte Reaktionen
0
@TA-Autoteile
Was mich mal interessieren würde:
Offensichtlich sind die Scheinwerfer ja nicht 100% i.O, sonst hättet Ihr sie ja nicht zurückbekommen.
Da Ihr die SW ja nicht selbst herstellt, warum schickt Ihr sie nicht an Euren Lieferant zurück und fordert funktionierenden Ersatz für den Kunden ?
DAS WÄRE EIGENTLICH ANGEBRACHT !!!!
Ihr wollt doch sicher auch mal wieder positve Bewertungen bekommen.
 
Thema:

Kennt jemand TA- Autoteile?

Kennt jemand TA- Autoteile? - Ähnliche Themen

Odysse Xenon Look Scheinwerfer!: Hallo Leute, wie ich ja vor ewigen Zeiten mal geschrieben habe, hatte ich von der Firma TA-Autoteile Xenon-Look-Scheinwerfer für den 3b gekauft...
Oben Unten