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Schaden & Recht
Zahnriemen Riss Wagen Bj.97 vor 5 Monaten gekauft-Garantie?
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[QUOTE="Webfox, post: 542803, member: 16954"] Hallo! Vielen Dank für Eure Antworten. Hier der Stand der Dinge. Die Versicherung trägt den Schaden, aber beim Material nur zu 50%, so dass für mich noch eine Summe an die 2000 Euro (oder ggf. kanpp darunter) übrig bliebe. Seitens des Händlers wurde mir dies zunächst nur so mitgeteilt, weitere Informationen, wer die übrigen Kosten nun übernimmt, wie man sich ggf. einigt usw. folgen kommenden Montag. Ich habe mich natürlich erst einmal freundlich geweigert, die Kosten zu übernehmen und auf die Gewährleistung verwiesen. In Bezug auf den Wechselintervall habe ich jetzt von VW deutlichere Informationen erhalten. Bei meinem 97´iger Baujahr mit Benzinmotor (1,8 - 20V) liegt ein Wechselintervall von 120 tsd. km vor. Wie es sich zeitlich verhält (z.B. 120 tsd. km oder nach 10 Jahren, je nachdem was früher eintritt) kann ich noch nichts sagen, eine entsprechende Anfrage an VW ist unterwegs. Meine Anfrage an VW enthält auch die Fragen nach der Entstehung der unterschiedlichen Intervall Angaben und die Frage nach dem Umkehrschluss. Also wenn VW sagt, nach 120 tsd. km bedeutet dies im Umkehrschluß was genau? Das der Zahnriemen bis dahin halten muß/müsste/sollte? Wie gesagt ist mehr noch nicht klar. Ich habe mich über das Beschriebene hinaus bereits erkundigt, welche Rechtsbeispiele es gibt und dort einiges gefunden. Das poste ich dann hier, wenn mein persönlicher Fall geregelt ist. Außerdem gilt es jetzt abzuwarten, was der Händler zu den offenen Kosten konkret sagt. Leider scheint auch in der deutschen Rechtslandschaft der Zahnriemenriss bei Gebrauchtwagenkauf ein "Klassiker" zu sein. Ich melde mich dann wieder, wenn es Konkreteres gibt. [/QUOTE]
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