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Schaden & Recht
Wie lange Anspruch auf Neugerät???
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[QUOTE="AitschPi, post: 197314, member: 5689"] Vorsicht, zu lautes Auftreten in der Hauptgeschäftszeit kann auch zum Gegenteil führen: Dann wenn die umstehenden Kunden - aus welchem Grund auch immer - sich eher mit den Argumenten des Händlers identifizieren können und diesen folgen, hat man auf einmal mit der lauten Methode schlechte Karten. Also erstmal ruhig und sachlich bleiben. Also die Rechtslage in D ist für Kunden meiner Meinung nach so freundlich, so dass Händler immer weniger Kulanz ausüben, da die durch die Rechtslage ohnehin mit dem Rücken an der Wand stehen. Man hat ja 2 jahre Gewährleistungszeit, in der der Händler jederzeit mit dem Kunden rechnen muss, der auf einmal was wieder von ihm will. Innerhalb von 1/2 Jahr muss der Händler dem Kunden nachweisen, dass der Fehler (Mangel) vom Kunden verursacht wurde und nicht von Anfang an da war - danach muss das der Kunde beweisen (Beweislastumkehr). Und man muss den Mangel "unverzüglich" anzeigen. Wenn man aber das Gerät in der Ecke stehen hatte und erst 3 Monate später anschaltet, dann ist ein paar tage danach eben auch noch unverzüglich. Die 2-Wochen-Umtauschfrist ist in Läden nur eine Kulanzregel, um den Kunden zu verwöhnen (anders im Versand - da hat man einen gesetzlichen Anspruch darauf!). Die Fristsetzung (wie oben beschrieben) auf keine Fall zu kurz ansetzen! Lieber eine Woche mehr Zeit lassen 'eh ein Gericht später feststellt, das man zu schnell war und dadurch schlechte Karten hat. Der Kunde hat eigentlich die Wahl auf Nachbesserung (neues Gerät oder Reparatur), Rücktritt (also cash zurück) und Schadenersatz. DIe Rechtssprechung sagt aber, dass die Nachbesserung zuerst versucht werden muss. Durch die AGB kann für den ersten Versuch das Vorgehen vom Händler festgelegt werden, danach darf der Kunde sagen, was er will (stark vereinfacht dargestellt!). Achja, durch das Garantiesiegel könnte versucht werden, dem Kunden die Schuld in die Schuhe zu schieben, da der Mangel durch seine "unsachgemäße Neugier" :D verursacht wurde. Das geht aber nicht so einfach, denn wenn ein unbeschädigtes Siegel zwar dem Kunden hilft, zu sagen, dass er nix gemacht hat, anders herum aber gerade nicht das Gegenteil (vom Kunden verursacht) bedeutet. Das muesste man direkt durch irgendwas anderes nachweisen. Also meist nur Angstmache! Die Verpackung ist zweitrangig, da die ja nicht das Wesentliche des Artikels ist. Wenn der Artikel selbst kaputt ist, hilft dem Verkäufer die Verpackung ja nicht weiter!!! Also nix einreden lassen, einfach einen anderen karton oder Packpaier anbieten! ;o) AitschPi PS: War das wenigstens 'ne Playstation mit 'nem Passat-Spiel? Oder zumindest eine, die man im Auto spielen kann? :D [/QUOTE]
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