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Schaden & Recht
Wie lange Anspruch auf Neugerät???
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[QUOTE="LF-888, post: 197064, member: 5726"] Hallöle, tut mir leid aber die Rechtslage in D ist nicht sonderlich kundenfreundlich :flop: . 2 Wochen Rückgaberecht gibt es nur im Fernabsatzgesetz. Da Deine Schwester das Gerät in einem Geschäft erworben hat, hat sie keinen Anspruch auf Rückgabe :eek: . Da das Gerät aber defekt ist hat sie andere Rechte :( . Mit dem Kauf kam ein Vertrag zustande der einfach ausgedückt besagte: Ich geb dir Geld und du gibst mir eine Spielkonsole. Deine Schwester hat ihren Teil erfüllt (bezahlt) :top: . Der Händler hat aber seinen Teil nicht erfüllt (spielt nicht) :flop: . Deine Schwester hat den Mangel reklamiert und der Händler hat das Recht seine Leistung nachzubessern. Er darf das Gerät reparieren und Deine Schwester muss dies akzeptieren (das ist die Rechtslage) :cry: . Er darf sich für die Nachbesserung (Reparatur) aber nicht ewigkeiten Zeit lassen. Deine Schwester sollte den Händler unter Verzug setzen. Einfach einen drei Zeiler ausdrucken in dem sie mitteilt das sie ein funktionstüchtiges Gerät bis zum ??.??.???? (etwa 2 Wochen sind genug) verlangt oder vom Kauf zurück tritt :twisted: . Zur Sicherheit sollte sie sich den Empfang des Schreibens vom Händler bestätigen lassen oder es per Einschreiben schicken. Das gebrochene Garantiesiegel ist nicht ihr Problem. Die Garantie des Herstellers und seine Vorschriften dazu sind das Problem des Herstellers. Deine Schwester braucht sich auf das Thema erst gar nicht einzulassen. Für sie ist nur der Händler ausschlaggebend 8) . Das sie nicht sofort reklamiert hat ist ein kleines Problem, aber wenn es nur die genannte eine Woche war und Deine Schwester nicht als Firma gehandelt hat (Geschäft unter Vollkaufleuten) macht es nichts aus :D . Die fehlende Originalverpackung ist eine andere Sache. Theoretisch kann der Händler beim Rücktritt vom Kauf dafür einen Schadensersatz verlangen, aber er muss die Höhe des Schadens nachweisen (Wert der Verpackung) :? . Soweit die Rechtslage, jetzt zur Praxis. :idea: Schwesterchen soll mit Unterstützung, dem oben genannten Dreizeiler und ordentlich Wut im Bauch :evil: zum Händler traben und das zur besten Geschäftszeit. Da macht sie ihrem Ärger Luft verlangt den Geschäftsführer/Inhaber und die Unterstützung hilft kräftig mit :argue: . Zu 98% knickt der Krämer ein und rückt ein neues Gerät raus :razz: . Viel Erfolg und allzeit gute Fahrt [/QUOTE]
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