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Schaden & Recht
wasserverlust und wer zahlt?
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[QUOTE="Schmitti, post: 304454, member: 7879"] Zuerst einmal auffordern, die Defekte zu reparieren. Dabei eine "angemessene Frist" setzen. 14 Tage sind bestimmt angemessen. Sollte sich der Händler weigern, den Schaden zu reparieren, kannst Du den Kaufvertrag rückgängig machen. Aber vorsicht: Das geht nur, wenn der Händler Dir nicht nachweisen kann, dass der sogenannte Sachmangel erst NACH der Übergabe des Wagens auftrat. Zunächst gilt aber erstmal die Beweislastumkehr, was bedeutet, dass grundsätzlich innerhalb der ersten 6 Monate davon ausgegangen wird, dass der Schaden schon vor der Übergabe des Fahrzeugs vorhanden war. [/QUOTE]
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