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Schaden & Recht
War das Rechtlich? Vor allem an die Polizisten unter euch...
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[QUOTE="PassatHaza, post: 525733, member: 223"] Die Indienststellung ist nur zulässig bei Gefahr in Verzug in Verbindung mit Gefahr für Leib und Leben einer grösseren Anzahl von Personen. DAS ist die Polizei-Dienstanweisung in Österreich. Naja, "Alter schützt vor Dummheit nicht": Bei uns gibt es immer noch Polizisten, die eingeschaltete NSW abstrafen wollen, weil es die Verwendungsbestimmung bei Regen, Nebel, Schnee, schlechter Sicht und unübersichtlicher Strasse Jahrzehnte hindurch gegeben hat, jedoch mit Einführung des TFL (NSW gelten bei uns auch TFL) diese Bestimmung gefallen ist. [/QUOTE]
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