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Schaden & Recht
War das Rechtlich? Vor allem an die Polizisten unter euch...
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[QUOTE="coseb, post: 525568, member: 10758"] Er darf sich in den Dienst versetzen, überlicherweise wenn er sich verbal sowie mittels Dienstausweis legitimiert. Es gibt ja sogar Situationen, wo er handeln [b]muß[/b], in welcher Form auch immer. Trifft hier sicherlich nicht zu. Nichts desto trotz KANN er handeln, ob das immer so ratsam ist, weiß ich nicht. Mir stellt sich nur die Frage, was den da wohl geritten hat? Wollte er eine evtl. Ordnungswidrigkeit ahnden oder umbedingt dem Anfangsverdacht der Beleidigung (vermeintlich "Du Axxxx") nachgehen? In solchen Fällen kann ich nur raten, über den Sachen zu stehen und sich den Namen vom Beamten geben zu lassen. Wer ein reines Gewissen hat und Handlungssicher ist, der nennt auch seinen Namen. Letztenendes muß er ja vor dem Kadi schlüssig eine Straftat nachweisen. Mal so´n Tipp ins Blaue: war´s ein junger "Beamter"? Hat er euch einen Tatvorwurf mit anschließender Belehrung gemacht? [/QUOTE]
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