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Schaden & Recht
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[QUOTE="pax, post: 487761, member: 3470"] Ich hatte zum Ende des vergangen Jahres eine Versicherung angerufen, die einen Tarif mit Werkstattbindung bei Kaskoschäden anbot. Das trifft zwar nicht genau auf den geschilderten Fall zu, aber zumindest insofern, dass man sein Auto bei einer vom Versicherer gewählten Werkstatt reparieren lässt. Ich schilderte der Dame am Telefon folgenden fiktiven Fall: Mein Fahrzeug hat 12 Jahre Garantie gegen Durchrostung beim Hersteller. Mit 6 Jahren tritt ein Unfall mit Karroserieschaden ein, der in einer (nicht vom Fahrzeughersteller autorisierten) Werkstatt des Versicherers repariert wird. Im 10. Jahr des Autolebens (also nach Ende der Garantiefrist der Werkstatt des Versicherers) tritt nun in der Nähe oder direkt an reparierten Teilen ein Durchrostungsschaden ein. Der Hersteller übernimmt diesen Schaden natürlich wegen der vorangegangenen Reparatur in der Fremdwerkstatt nicht. Wie stellt sich der Versicher dazu? Nachdem die Dame mir so gar nicht glauben wollte, dass es Hersteller mit 12 Jahren Durchrostungsgarantie gibt (Mercedes gibt meines Wissens teilweise sogar 30 Jahre) und immer wieder auf die ach so tollen 3 Jahre Garantie in der Werkstatt des Versicherers hinwies, wurde sie am Schluss etwas pampig und meinte nur, dann kann ich diesen Tarif halt nicht abschliessen. Gewarnt durch diese Erfahrung habe ich natürlich die Finger von so einem Tarif gelassen und ziehe zumindest für mich das Fazit, keine von einem Versicherer vorgeschlagene Werkstatt aufzusuchen. Bye pax [/QUOTE]
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