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Schaden & Recht
Vom Pech verfolgt....
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[QUOTE="diaboloTDI, post: 384271, member: 6375"] ob die plaketten am auto noch dran waren, ist doch völlig unerheblich für die Haftpflichtversicherung des Verursachers. Nach Kündigung des Vertrages geht (nach erfolgloser Aufforderung an den Halter, das Fzg. abzumelden) ein Zwangsstillegungsersuchen an die örtliche Polizei, sofern die Verkehrsbehörde das bei euch nicht selbst macht!Falls das nicht zum Erfolg führt (nicht auffindbar), geht der in die Sachfahndung. Die Nachhaftungsfrist beträgt einen Monat nach Erlöschen des Vertrages! In der Nachhaftungsfrist werden verursachte Schäden bezahlt, die Versicherung holt es sich dann im Wege des Regresses vom Halter/Fahrer zurück! Sieht also schlecht aus mit der Versicherungsleistung! Mein Beileid! Viele Grüße! [/QUOTE]
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