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Schaden & Recht
Vom Pech verfolgt....
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[QUOTE="tuningcop, post: 383659, member: 6003"] @ tdiler2 Vorsicht bei gefährlichem Halbwissen !! Denn : Leistungen erhalten: Unfallopfer bei Unfällen in Deutschland, die durch nicht ermittelte oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge verursacht werden. Oder wenn das Fahrzeug vorsätzlich und widerrechtlich als »Tatwaffe« eingesetzt wird. Oder wenn Auto-Haftpflichtversicherer insolvent sind. ABER: Einschränkungen: Die VOH hilft nur dann, wenn von keiner anderen Stelle geholfen wird. Die VOH ersetzt beispielsweise keine Krankenhauskosten, wenn der Geschädigte krankenversichert ist. Erhält er vom Arbeitgeber eine Lohnfortzahlung, gibt es auch kein Verdienstausfall. Besteht eine Vollkaskoversicherung, so ist erst diese in Anspruch zu nehmen. Bei mir wäre die Vollkasko das Problem !! So weit war ich in Gedanken schon !! Aber es trotzdem mal gut (evtl für andere) so etwas zu wissen !! LG TC [/QUOTE]
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