VOLLGUTACHTEN

Diskutiere VOLLGUTACHTEN im Allgemein 3B / 3BG Forum im Bereich Passat 3B / 3BG ( B5 / B5.5 ); hallo zusammen. habe vor mir nen passi zuzulegen. habe auch einen gefunden. der wurde aber aus italien importiert und ein vollgutachten ist...
  • VOLLGUTACHTEN Beitrag #1

shoxi

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hallo zusammen.

habe vor mir nen passi zuzulegen. habe auch einen gefunden. der wurde aber aus italien importiert und ein vollgutachten ist notwendig. da ich davon überhaupt keine ahnung habe und das sicherlich mit kosten verbunden ist, stell ich mal die frage an euch was da finanziell auf mich zukommt und was man dafür alles braucht. über eure hilfe wäre ich euch sehr dankbar.

also was kostet so ein vollgutachten?
was brauch man dafür?
 
  • VOLLGUTACHTEN Beitrag #2

TDI-Pilot

Hallo,

ich meine mal gehört zu haben, dass solche Geschichten zwischen 500.- und 800.- Euro kosten. Wenn du aber gegenrechnest was du beim Kauf in Italien sparst, dürfte es dir das wert sein.
 
  • VOLLGUTACHTEN Beitrag #3
Passicruiser

Passicruiser

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Kann mir nicht vorstellen, daß das so teuer wird. Ich denke mal der o.g. Preis bezieht sich auf ein unbekannteres Auto (Ami etc.). Der Passat fährt doch X-fach auf unseren Straßen spaziern.
Ich würde 1. eine Anfrage beim TÜV starten und 2. beim :) , wenn das alles nichts hilft mal mit einem Importeur reden.

Bzw. vielleicht hilft ja sogar Wolfsburg weiter?
 
  • VOLLGUTACHTEN Beitrag #4

TDI-Pilot

Hallo,

da steht es doch geschrieben: Quelle: TÜV

Vollgutachten gem. § 21 StVZO

Dieser Paragraph regelt die Betriebserlaubnis für Einzelfahrzeuge.

Bei welchen Fahrzeugen muss ein Vollgutachten durchgeführt werden?

Fahrzeuge, deren deutscher Brief verfallen ist, d.h. das Fahrzeug war länger als 18 Monate abgemeldet.

Fahrzeuge, die aus dem Ausland nach Deutschland importiert wurden.

Ausgenommen sind Neu- oder Gebrauchtfahrzeuge mit einer EWG-Betriebserlaubnis und einer sogenannten EG-Übereinstimmungserklärung, die Fahrzeug-Identifikations-Nummern-bezogen vom Hersteller/Importeur ausgestellt wurde. Für einzeln importierte Fahrzeuge aus dem Nicht-EG-Raum ( z.B. USA/Kanada) ist immer ein Vollgutachten erforderlich!

Wer kann ein Vollgutachten durchführen?

Jeder amtlich anerkannte Sachverständige einer technischen Prüfstelle, der über die entsprechende Befugnis zur Durchführung des § 21 verfügt.

Was und nach welchen Kriterien wird geprüft?

Der Sachverständige prüft zum einen den technischen Zustand und die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs, da ja nach erfolgter Zulassung eine Plakette für 2 Jahre erteilt wird. Dies entspricht in etwa der technischen Überprüfung bei einer normalen Hauptuntersuchung gem. § 29 StVZO.

Außerdem wird die Übereinstimmung des Fahrzeugs mit den Zulassungsvorschriften abgecheckt, hier geht es unter anderem auch um das Abgasverhalten, Geräuschgrenzwerte, Bremsanlage, Beleuchtungseinrichtungen etc. Dabei sind natürlich die Grenzwerte und Vorschriften einzuhalten, die zum Zeitpunkt der Erstzulassung des Fahrzeugs Gültigkeit hatten.

Eventuell nötige Umrüstungen des Fahrzeuges (z. B. Scheinwerfer, Rückstrahler, Typenschild etc.) werden vom Sachverständigen vor Ort festgelegt.

Genauere Informationen dazu finden Sie auch unter Importfahrzeug-Richtlinie

Bei gebrauchten Fahrzeugen muss auch eine Abgasuntersuchung (AU) durchgeführt werden.

Zuletzt müssen die technischen Daten für die Erstellung des deutschen Kraftfahrzeugbriefes festgelegt werden. Der Sachverständige ist hierbei verpflichtet, diese Informationen aus gesicherten Quellen zu beziehen, also nicht aus Briefkopien etc, sondern z.B. von unserem Datenblatt-Service.

Alle Angaben zum Fahrzeug-Brief, die sich nicht beschaffen lassen, müssen durch eine Messung ermittelt werden, z.B. eine Geräuschmessung.

Laut Auskunft des TÜV-Süd (0800-888 44 44) braucht man keine Vollabnahme, wenn die COC-Bescheinigung vorliegt. Sollte diese nicht vorhanden sein, dann ist eine Vollabnahme zu 80 Euro plus ASU fällig. Evtl. kommen noch Kleinbeträge dazu, wenn weitere Daten ermittelt werden müssten. Dies wird bei dir nicht der Fall sein, da du kein exotisches Auto fährst.

Meine 800 Euro bezogen sich auf ein Vollgutachten bei Erstinbetriebnahme eines Fahrzeuges mit Verbrennungsmotor u.s.w....:oops:

Na dann: Auf nach Italien!!!
 
  • VOLLGUTACHTEN Beitrag #5

shoxi

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ich denke mal ich ruf beim tüv direkt an. aber trotzdem danke für eure hilfe. und wenn ick ihm hab dann meld ick mir mit bilder :)
 
  • VOLLGUTACHTEN Beitrag #6

shoxi

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so - hab jetzt wie ihr vorgeschlagen habt mit der dekra telefoniert:

46 euro vollgutachten - da aber italienische papiere brauch das wohl ca. ne halbe stunde also knappe 100€ dazu kommt noch ASU die gemacht werden muss. also guuut gerundet 150 schleifen.
 
  • VOLLGUTACHTEN Beitrag #7
TDIler

TDIler

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Wie kommt man in NB dazu, ein Auto in Italien zu kaufen...? :gruebel: :D
Aber die 150,-€ dürftest du locker wieder reinholen.
Würde mich nur noch schlau machen ob die Autos in Italien technische Änderungen gegenüber Deutschland haben.
 
  • VOLLGUTACHTEN Beitrag #8

shoxi

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na darüber mach ich mir keine gedanken. hab dem verkäufer gesagt ich will das vollgutachten bevor ich den passat kauf. er hat eingewilligt und tüv macht er auch noch neu.


tja und wie ich dazu komme: nicht immer nach den hübchen italienerinnen ausschau halten. gibt auch autos da :D
 
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