Nur Titel durchsuchen
Von:
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Wiki
Mitglieder
Zurzeit aktive Besucher
Profilnachrichten
Profilnachrichten suchen
Was ist neu?
Neue Beiträge
Neue Medien
New listings
Kommentare Medien
Profilnachrichten
Neueste Aktivitäten
Online
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Community
Schaden & Recht
Vielleicht komme ich heile davon
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
[QUOTE="Schmitti, post: 298031, member: 7879"] Das stimmt so aber auch nur begrenzt. Der Ausschluss der Gewährleistung ist nur dann wirksam (d.h. Gewähr muss nicht gegeben werden), wenn der Verkäufer NICHT ARGLISTIG den Unfall verschwiegen hat. Das heißt, Du dürftest nicht bewusst verschwiegen haben, dass das Auto nicht dem Zustand entspricht, wie es quasi vereinbart wurde. Das wäre z.B. in dem hier vorliegenden Fall so, wenn Deine Ausführungen stimmen, Passat3B007. Ich würde jedenfalls dem Käufer schildern, dass Du selbst vom Händler über den Tisch gezogen wurdest (vorher eventuell mal einen Blick in Deinen alten KV werfen, um Deine Argumentation abzusichern und eventuell dem Käufer eine Kopie davon zukommen lassen). Der Händler hat im Übrigen eine Anzeige wegen Betrugs verdient. Allerdings würde ich mir überlegen, ob der sich nicht evtl. rächen würde dafür. Vielleicht Vorkehrungen zur Beweissicherung treffen, falls (vor allem finanziell) machbar, sonst hast Du nachher die Arschkarte. Nicht vergessen, selbst Dein Käufer kann den Macker anzeigen, und dann MUSST DU vor Gericht wahrheitsgemäß aussagen (ansonsten Freiheitsstrafe [i]möglich[/i]). Darüber hinaus würde ich warten, bis der Andere einen Anwalt einschaltet. Warum schlafende Hunde aufwecken?! Kostet eh nur Dein Geld, bzw. das, Deiner Versicherung. Und die merkt sich, wie oft Du sie "benötigst". Ich hoffe, ich habe jetzt niemanden verwirrt *g* Gruß, Rüdiger [/QUOTE]
Zitate
Authentifizierung
Überprüfung durch Google ReCaptcha zulassen
Es ist eine Überprüfung durch Google ReCaptcha erforderlich, diese wird durchgeführt sobald der Datenschutzerklärung zugestimmt wurde.
Bitte aktiviere JavaScript, um fortzufahren.
Antworten
Community
Schaden & Recht
Vielleicht komme ich heile davon
Oben
Unten