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Schaden & Recht
Verkehrsordnungswidrigkeit (zu geringer Abstand) ?
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[QUOTE="unnamed, post: 326112, member: 2042"] tja, die verlangen ja, dass ich so einen bogen (anhörung des betroffenen wegen einer verkehrsordnungswidrigkeit) ausfülle. Zitat: Nach § 55 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) wird Ihnen hiermit die Gelegenheit gegeben, zu dem Vorwurd Stellung zu nehmen. Es steht Ihnen frei, sich zu der Beschuldigung zu äußern oder nicht zur Sache auszusagen. Sie sind aber in jedem Falle, auch wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben - verpflichtet, die Frage zur Person (Nr. 1) vollständig und richtig zu beantworten. Die Verletzung dieser Pflicht ist nach § 111 OWiG mit Geldbuße bedroht. Der ausgefüllte Anhörungsbogen ist innerhalt einer Woche ab Zugang dieses Schreibens zurückzusenden. Sofern Sie sich nicht zur Beschuldigung äußern, müssen Sie mit polizeilichem Ermittlungen rechnen, bzw. kann ohne weitere Anhörung zur Sache ein Bußgeldbescheid gegen Sie erlassen werden. Falls Sie sich zu der Beschuldigung äußern, wird unter Berücksichtigung Ihrer Angaben entschieden, ob das Verfahren eingestellt oder ohne weitere Äußerung der Verwaltungsbehörde ein Bußgeldbescheid erlassen wird. Der Erlass des Bußgeldbescheides ist mit Kosten verbunden. Wenn Sie die Ordnungswidrigkeit nicht begangen haben, telen Sie bitte innerhalb einer Woche ab Zugang dieses Schreibens neben Ihren Personalien zusätzlich die Personalien des Verantwortlichen unter den Angeaben zu Nr. 5 mit, hierzu sind Sie nicht verpflichtet. so, was nun machen ? zugeben, abstreiten, fotos anfordern, auf bußgeldbescheid warten und einspruch erheben ??? ok, wenn sichs nicht vermeiden lässt, dann zahl ich halt die 125 euro, aber 230 euro sind schon etwas heftig :( [/QUOTE]
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