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Schaden & Recht
VERGEBT MIR, DENN ICH HABE GESÜNDIGT :-(
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[QUOTE="Bischtl, post: 126361, member: 979"] @ agenius bist du dir da sicher. also für mich ist der fall eigentlich nicht so klar. wenn die ampel schon beim vordermann auf gelb ist hat der hintermann erst recht stehenzubleiben. wenn der vordermann evtl. die ampel übersehen hat und dann schnell abbremst ist das meiner ansicht nach sein gutes recht solange er dabei nicht den querverkehr behindert. wenn mir dann ein richter kommt das ich den unfall provozieren wollte frag ich ihn dann aber schon wozu es ampeln gibt. der hintermann hat einfach nicht mehr mitzufahren auch wenn wir alle wissen das es in der praxis eh immer anders aussieht. @ silversurfer beileid für dich, passiert halt. meistens sind an unfällen beide partner in gewisserweise beteiligt, meistens interessiert das aber den gesetzgeber nicht. also ich kann mir nicht vorstellen das da eine teilschuld rauskommt. [/QUOTE]
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