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Schaden & Recht
VERGEBT MIR, DENN ICH HABE GESÜNDIGT :-(
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[QUOTE="Tortsch, post: 126342, member: 3129"] Du verpflichtest dich mit dem Unterschreiben deines Versicherungsvertrages einer gewissen Sorgfallspflicht der Versicherung gegenüber. Wenn du eine abnehmbare AHK also nicht abnimmst, verstößt du gegen diese Sorgfallspflicht und somit gegen die Versicherungsvereinbarungen. Die Versicherung kann (muss nicht) den Versicherungsschutz somit verweigern. Sicher muss die AHK abgenommen werden wenn das Numernschid verdeckt wird (auch teilweise ... IBI, G4 ...). Das hat dann aber in der Anleitung des Fahrzeugens auch so drinzustehen. Achtung wenn das Fahrzeug trotzdem so bewegt wird ist das keine Bagatelle, sondern "Fahren eines Fahrzeugs ohne gültige Betriebserlaubnis. Die Versicherung kann den zusätzlich (durch die nicht abgenommene AHK) verursachten Schaden von dem Versicherungsnehmer zurückfordern. Die Haftpflicht muss erst mal zahlen. Die Kaskoversicherung kann die Zahlung dieses zusätzlichen Schadens verweigern. Bei einer starren AHK ist das egal, da der FZ Führer hier keinen Einfluss drauf hat (klar ist ja auch nicht abnehmbar). Mir ist kein Fall bekannt wo eine Versicherung davon Gebrauch gemacht hat, aber ich bin schon diverse Male von meinem Versicherungsfuzzi darauf angesprochen worden. Ein KFZ Gutachter hat mir von einem Fall erzählt wo die Versicherung den zusätzlichen Schaden hat rausrechnen lassen (warum wohl). Ob es dort dann zum Abzug kam kann ich nicht sagen. Da aber die Versicherungen immer mehr am Schaden sparen wollen wird das in Zukunft wohl nicht mehr so großzügig gehandhabt werden. Auszug aus der Bedienungsanleitung meiner abnehmbaren Westfalia AHK: [img]http://www.tortsch.de/ahk.jpg[/img] [/QUOTE]
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