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Schaden & Recht
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[QUOTE="PassatXL, post: 354922, member: 2759"] Absoluter Quatsch! Sowas gibt es nicht! Diese Klausel ist bedeutungslos! Ein Unfallschaden muß laut deutschem Recht angegeben werden! Ich kann auch nicht als Händler die Gewährleistung ausschließen. Es ist gesetzlich festgeschrieben. Das passt schon. Einen Tip habe ich noch. Das Auto ist zwar nicht so alt, scheint aber schon mehrere Besitzer gehabt zu haben. Ich würde mal einfach die Vorbesitzer anrufen und nachfragen, welcher von denen das Auto zerschossen hat. Oder der Anwalt soll bei dem Versicherer anfragen, ob ein Unfallschaden schon mal abgerechnet wurde. Das können Anwälte. Gruß Martin [/QUOTE]
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