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Beitrag
[QUOTE="datenschleuder, post: 353966"] Moin! Jo, nen Anwalt sollte er auf jeden Fall konsultieren. Aber ich denke, daß seine Chancen nicht ganz aussichtslos sind. Soweit ich den juristischen Teil meines Studiums noch recht in Erinnerung habe, muss ein Vertrag immer für beide Seite zumutbar sein. Die angegebenen Klauseln sind in Kombination mit der Tatsache, daß dein Bekannter nur wenig Dt. spricht prinzipiell nicht zumutbar, da es sich prinzipiell um einen "Generalablass" handelt. Ich habe nicht mehr ganz genau im Kopf wie es bei "multinationalen" Veträgen ausschaut, aber imho hätte deinem Bekannten der Vertrag in einer für ihn verständlichen Sprache vorliegen müssen... Aber eine 100% Aussage wird nur ein Rechtsverdreher geben können.... [/QUOTE]
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