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[QUOTE="kalkreiber80, post: 185768, member: 5317"] Hallo, ja, aber das mit dem Spalt ist schon ganz schön. Ich hatte den gestern mal beim TÜV-Menschen vorgefahren, und als der zur Tür rauskam hat der gleich gesehen, dass der Spalt nicht passt (aus ca. 8-10m Entfernung) und das ist meiner Meinung nach nicht mehr in der Toleranz. Der vom TÜV hat gesagt ich soll erst zum Autohaus gehen, und wenn die nicht nachbessern wollen bzw. sich total quer stellen dann soll ich zum Rechtsanwalt gehen, und der leitet dann alles weitere in die Wege mit Gutachten etc. Auf jeden Fall ist schon mal was an dem Kodflügel gemacht wurden denn nach dem Polieren siht man einen ganz minimalen Lackunterschied und die Schrauben unter der Motorhaube mit denen er befestigt ist waren auch schon mal offen denn da ist der Lack wggeplatzt. Ich hätte auch noch zwei Bilder wo man es recht deutlich sieht, ich weiß nur nicht wie ich die hier ins Forum bekomme :? . Siehe BGB § 444 (denke ich mal) Im Kaufvertrag stehen keine Unfallschäden drin. Und das mit dem Vorbestitzer anrufen ist so eine Sache. Ich glaub nicht, dass der das zugibt, denn wenn er ebenfalls den Mangel beim Verkauf des Fahrzeuges verschwiegen hat, könnte man ihn ja dann auch rechtl. belangen, deshalb glaube ich, dass das recht wenig bringt. Das mit den Lackierarbeiten war ja nur mal so ne Idee. Ich will es ja auch nicht unbedingt über den Rechtsanwalt klären. MfG Jan [/QUOTE]
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