Nur Titel durchsuchen
Von:
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Wiki
Mitglieder
Zurzeit aktive Besucher
Profilnachrichten
Profilnachrichten suchen
Was ist neu?
Neue Beiträge
Neue Medien
New listings
Kommentare Medien
Profilnachrichten
Neueste Aktivitäten
Online
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Community
Schaden & Recht
Unfall, was nun - wie gehts weiter?
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
[QUOTE="edv071, post: 608620, member: 2629"] So etwas wird alles im Gutachten festgelegt. Wertminderung wirst Du meiner Meinung nach nicht bekommen, dafür ist der Schaden zu geringfügig. Aber auch das ist die Entscheidung des Gutachters. Falsch, Dir als Geschädigter steht ein Anwalt von Rechts wegen zu und diesen muss die generische Versicherung bezahlen. Ob Du allerdings jetzt einen Anwalt einschaltest bleibt dir überlassen. Bei dieser klaren Rechtslage scheint mir das nicht unbedingt notwendig. Ich an deiner Stelle würde folgendes machen. Lasse Dir einen KV erstellen (da er für dich umsonst ist) und wende dich damit an die gegnerische Versicherung und melde deine Ansprüche an. Die werden dann schon sagen ob sie nach KV oder Gutachten abrechnen wollen. Wenn Gutachten, dann beauftrage doch den Gutachter der immer in eure Werkstatt kommt. Denn Du hast die freie Wahl des Gutachters. Jetzt könnte es natürlich sein das die gegnerische Versicherung trotzdem noch ihren eigenen Gutachter entsenden will. Was ich aber nicht glaube bei dieser Schadenshöhe. Wie Du jetzt mit der Versicherung abrechnest bleibt Dir überlassen. Rechnest Du nach KV ab, bekommst Du aber nur den Nettowert erstattet und auch keine Nutzungsausfallentschädigung, etc. Die volle Summe, also auch die MWST bekommst Du nur nach erfolgter Reparatur unter Nachweis einer Rechnung erstattet. Da Du in der glücklichen Lage bist und Sonderkonditionen fürs lackieren bekommst würde ich dieses auch so machen. Abrechnen nach KV oder Gutachten und den Rest der übrig bleibt anderweitig verwenden. [/QUOTE]
Zitate
Authentifizierung
Überprüfung durch Google ReCaptcha zulassen
Es ist eine Überprüfung durch Google ReCaptcha erforderlich, diese wird durchgeführt sobald der Datenschutzerklärung zugestimmt wurde.
Bitte aktiviere JavaScript, um fortzufahren.
Antworten
Community
Schaden & Recht
Unfall, was nun - wie gehts weiter?
Oben
Unten