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[QUOTE="Schmitti, post: 375981, member: 7879"] Also: Zunächst einmal ist der Besitzer des Hundes dazu verpflichtet, Dir den Schaden zu ersetzen, den sein Hund an deinem Auto angerichtet hat. Davon abgezogen werden muss - sofern vorhanden - "Deine" Teilschuld. Stichwort: Allgemeine Betriebsgefahr. Der Schaden am Fahrzeug muss so repariert werden, dass das Auto in den Zustand versetzt wird, in dem es sich befinden würde, wäre der Hund nicht in das Auto gelaufen. Das heißt im Regelfall, dass das Auto zu reparieren ist. Grundsätzlich gilt, dass der "Schädiger" (in diesem Fall der Hundebesitzer - aber auch der Hundeführer!!!) Dir die Kosten für eine fachgerechte Reparatur zu erstatten hat. Sofern jetzt der Schaden durch ausbeulen behoben werden kann, und das Fahrzeug dann so ist, als wäre der Unfall nicht passiert, musst Du ausbeulen lassen. Es muss lediglich fachgerecht und nach dem Stand der heutigen regulären Reparaturtechniken sein. Darüber hinaus ist Dir die Differenz zwischen dem hypothetischen und dem jetzigen Wert des Autos ersetzt werden. Am besten, Du beauftragst einen Kfz-Sachverständigen, der Dir ein umfangreiches Gutachten erstellt, nach diesem Du dich dann entschädigen lässt. Die Kosten dafür sind Dir zu erstatten. Sollte sich der Hundebesitzer, oder der Hundeführer (wen Du halt haftbar machst ist Dir überlassen, Du darfst nur nicht 2mal abkassieren) quer stellt, solltest Du dir einen Anwalt nehmen. MfG, Schmitti [/QUOTE]
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