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Übereifriger Schrotthändler
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[QUOTE="Schmitti, post: 593513, member: 7879"] Schadensersatz wegen Vertragsverletzung. Ansonsten möglicherweise 823 I BGB. Wenn ein Diebstahl durchgeht (Anzeige würde ich persönlich erstatten), könnte auch ein 823 II BGB iVm. 242 I StGB drin sein. Hierbei handelt es sich übrigens um Anspruchsgrundlagen, die alle Schadensersatz zur Folge haben. D.h. der Schädiger muss den Zustand herstellen, der hypothetisch bestünde, hätte er die Polo-Karosse nicht aufgeladen. An Deiner Stelle würde ich einen Anwalt konsultieren. [/QUOTE]
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