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Modellübergreifende Themen
Fahrwerk & Felgen/Reifen
TÜV - Durchfall wegen 1,5cm
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[QUOTE="Scatha, post: 262684, member: 5071"] Hallo, das man ein Fahrwerk eintragen muß steht ja nun in jedem Gutachten :-) Sollte dich also nicht wirklich überrascht haben. Der Wert zwischen Radnabe und Kotflügelkante ist sicherlich interessant, noch interessanter für den Prüfer ist aber die Bodenfreiheit. Von daher wäre es schon gut zu wissen wo dem Prüfer die 1.5cm gefehlt haben. Im Gutachten vom KW Gewinde steht z.B. folgendes drin das abweichend vom VdTüv Merkblatt 751 nun 80mm Mindestbodenfreiheit (70mm für Plastikteile) ok sind. Abstand der Radmitte zum Bördelkante sollte mindestens 320mm betragen. Am besten mal das Gutachten durchlesen und schauen ob da nicht auch sowas drinsteht. Und dann ggf. den Prüfer wechseln. Gruß, Morton [/QUOTE]
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