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[QUOTE="Archy, post: 281481, member: 7408"] Hi! Dein freundlicher VW-Händler kann mit VW auch nachdem die Aktion schon gemacht wurde die (unteren) Traglenker immernoch über Kulanz abrechnen...es spielt keine Rolle ob die Aktion schon gemacht wurde. Gehe noch einmal in Deine Werkstatt! Auserdem hast Du unter der Vorraussetzung das es Kulanz ist einen Werkstattauftrag unterschrieben, nicht ein Freibrief! Nicht immer gleich an VW direkt wenden..so etwas kommt echt langsam in Mode und gibt es nur hier. DEIN VW-Partner ist dein Ansprechpartner und er MUSS es auf Kulanz abrechnen (Vorraussetzung Scheckheft!). Sollte er sich wirklich querstellen hilft dann wohl wirklich nur noch der direkte Weg. Also...Kopf nicht hängenlassen..Du bist im Recht :-) [/QUOTE]
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