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Schaden & Recht
Totalschaden 4 Wochen nach Kauf: Zeitwert=Kaufpreis?
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[QUOTE="sibi, post: 176973, member: 4207"] Hi, genau wie Craschy sagt. Zeitwertentschädigung = Wiederbeschaffung, gleicher Art und Güte. Nicht der bezahlte Kaufpreis! Oh, und wenn möglich nen unabhängigen Gutachter verlangen, keinen von der Gesellschaft! Als Anspruchsteller hast Du die freie Wahl! Wenn das Gutachten da ist hast du 2 Wochen Widerspruchsrecht. In der Zeit kannst Du gucken ob das Gutachten ok ist oder nicht. Gruß Sibi [/QUOTE]
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