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Schaden & Recht
Totalschaden 4 Wochen nach Kauf: Zeitwert=Kaufpreis?
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[QUOTE="Craschy, post: 175479, member: 1682"] @jeffrey Ärgerlich,nach 4 Wochen Totalschaden! Was den Fzg.wert betrifft steht ihm als Entschädigung der Marktwert eines Vergleichbaren Fzg.zu!Den Marktwert ermittelt man --wie es der Name schon sagt-- am Markt,also Eckdaten vom Fzg.mal bei Mobile und Auto Scout eingeben und mal ein paar Vergleichbare Fzg.ausdrucken,aus dem Ergebniss ein Mittelwert ziehen und ihr habt den Wiederbeschaffungswert in etwa zumindest.Auch die Händler haben Möglichkeiten direkt in die Audigebrauchtwagendatenbank zu schauen,oder selbst bei audi.de Gebrauchtwagen suchen.Ob das Versicherungsangebot dann immer noch 1000,- Euro zu wenig ist (oder der Bruder einfach zuviel bezahlt hat!?) läßt sich damit schnell überprüfen.Kommt mehr raus,die Ausdrucke zur Versicherung oder dem zuständigen Sachverständigen schicken zwecks nochmaliger Prüfung. :wink: Was die neuen Felgen angeht:Sind sie Schrott müssen sie auch entsprechend dem Alter abgewertet und dem Wiederbeschaffungswert hinzu gerechnet werden,doch Vorsicht!Der S3 hat von Haus aus schon Aluräder drauf was soviel heißt das der Wert vom Fzg.nicht um den Wert der nachgerüsteten Alufelgen (1500,-)steigen kann,den die Serienmäßigen sind ja anteilig im Fzg.wert schon enthalten.Ich denke mal die Felgen könnte man noch mit ca.800,- hinzurechnen.Wenn sie nicht beschädigt wurden und die Originalen Felgen vorhanden sind,könnte man sie auch austauschen und anderweitig verwenden/verkaufen (nach Absprache mit der Versicherung / Sachverständigen) 8) Falls noch Fragen offen sind einfach schreiben! Gruß Craschy [/QUOTE]
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