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[QUOTE="Schmitti, post: 714253, member: 7879"] Mangels eines passenden Kommentars kann ich Dir dazu leider keine verbindliche Auskunft geben. Allerdings würde ich schätzen, dass eine Anpassung des Wegstreckenzählers strafbar ist. Denn der Motor ist eines von mehreren Bauteilen des Fahrzeugs, die im Rahmen der Laufleistung verschleißen. So z.B. das Fahrwerk, das Getriebe, der An- und Abtrieb etc. Eine vermeintliche Anpassung würde also zur tatbestandlichen Verfälschung der Laufleistung führen und somit den entsprechenden Straftatbestand erfüllen. Lass es lieber bleiben und notier Dir exakt, wann und was für ein "neuer" Motor verbaut wurde. Es gibt nämlich Unterschiede zwischen Austausch-, Neumotoren etc. [/QUOTE]
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