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Schaden & Recht
Straßenbau Fragen und Paragraphen
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Beitrag
[QUOTE="tdiler2, post: 186848, member: 4376"] Tja Paragraphen hin oder her. Die Verkehrssicherung geht bei Straßenbau Maßnahmen von dem Straßenbaulastträger auf dem Sraßenbaubetrieb über. Das heißt in diesem Fall Das dein Ansprechpartner die Fa. Strabag ist. Diese haben Vorsorge getroffen und haben das VZ 123 aufgestellt.Außerdem wurde auf den FB versatzt hingewiesen.VZ 112) Sollte der Fahrbahn Untergrund noch malig abgefräst worden sein, muß dieser Vorsorglich nochmals abgesichert werden..(D.h mehrfach) Straßstufen dürfen eine höhe von 5-7 cm haben ohne Absicherung haben wenn das VZ" Baustelle steht. Versuch es aber trotzdem, stell nur den Schaden in Rechnung den Du auch hattest . Viel Glück Tdiler2 [/QUOTE]
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