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Passat 3B / 3BG ( B5 / B5.5 )
Allgemein 3B / 3BG
Stillgelegter Wagen, wie versichern?
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[QUOTE="Bear70, post: 71475, member: 244"] @leistyle Anbei eine Zusammenfassung aus den allgem. KFZ-Versicherungsbedingungen (D): :!: :!: :!: Bei einer [b]vorübergehenden Stilllegung [/b]des Fahrzeugs von mindestens 2 Wochen kann der Vertrag unterbrochen werden. Die Abmeldebescheinigung ist dem Versicherer vorzulegen. Die [b]Unterbrechung darf maximal 1 Jahr [/b]betragen, ansonsten gilt der Vertrag als beendet. Während der Vertragsunterbrechung gewährt der Versicherer im bisher versicherten Umfang [b]beitragsfrei[/b] Versicherungsschutz. Das Kfz darf jedoch [u]nicht außerhalb des Einstellraumes oder umfriedeten Abstellplatzes gebraucht oder längere Zeit abgestellt [/u]werden. Bestand eine Kaskoversicherung, so richtet sich der Versicherungsschutz nach dem [b]Umfang der Teilkaskoversicherung[/b]. Voraussetzung dafür ist, dass das Fahrzeug nicht außerhalb des Einstellraumes oder des umfriedeten Abstellplatzes benutzt wird. Der Vertrag endet nach Ablauf eines Jahres ohne Kündigung. Besteht für ein Fahrzeug [b]weder eine Fahrzeugvollversicherung noch eine Fahrzeugteilversicherung[/b], so kann eine [b]Ruheversicherung[/b] abgeschlossen werden. Der Beitrag beträgt [b]50%[/b] des Beitrags für die F[b]ahrzeugteilversicherung[/b]. :!: :!: :!: Ich denke, das ist die Info, die Du gesucht hast !! Happy Weekend !! [/QUOTE]
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