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Schaden & Recht
Steinschlag
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[QUOTE="Schmitti, post: 558681, member: 7879"] Grüß Dich, also Deine Versicherung wird damit nichts zu tun haben (außer intern, sofern Du eine Vollkasko besitzt, aber das ist für uns hier erstmal nicht wichtig). Das reguläre Vorgehen ist wie folgt: Du schreibst den Fahrzeughalter an, dass von seinem Fahrzeug (unter Nennung von Ort, Datum, Uhrzeit und Kennzeichen des Lkw) ein Ereignis ausging, das einen Schaden an Deinem Fahrzeug verursachte. Darin benennst Du den Zeugen. Du forderst den "Schadenverursacher" auf, dir den daraus erlittenen Schaden zu ersetzen. Dies wird er in aller Regel machen müssen, sofern seine Ladung nicht ausreichend gegen das Abfallen gesichert war (z.B. durch eine Plane). Allerdings kommst Du um eine Teilschuld nicht herum, wenn Du das hättest erkennen können und nicht genügend Abstand zum Vordermann hattest. Soviel zur Theorie. Im Regelfall wird der Halter sagen: "War ich nicht"/"War nicht meine Schuld"/"Kann ich gar nichts für!!!" Insbesondere wird wahrscheinlich darauf gepocht, dass Du nicht den nötigen Sicherheitsabstand eingehalten haben wirst usw. Mein Rat an Dich: Sammle alle Fakten und versuch Dein Glück. [b]Notfalls führt kein Weg daran vorbei, Dir Rat bei einem Rechtsbeistand zu besorgen. Was ich hier geschrieben habe, darf Dir nur als grober Wegweiser dienen, kann aber die fachkundige Beratung durch einen echten Rechtsanwalt nicht ersetzen.[/b] Btw: Die Teilkasko zahlt keinen Steinschlag. Nur Feuer-, Hagel- (ich glaube, sogar Unwetterschäden allgemein), Diebstahl-, Wild-, Glasbruch- und oftmals auch (in begrenztem Umfang) Marderschäden werden von der Teilkaskoversicherung reguliert. Für alle anderen Schäden am eigenen Fahrzeug kommt die Vollkaskoversicherung auf, wobei man dadurch aber wie bei der Haftpflichtversicherung Rabatt verliert. [/QUOTE]
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