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Schaden & Recht
Spannrolle defekt, Inspektion vor 2000 km
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[QUOTE="Frozen-Teddy, post: 395001, member: 7524"] Gerade eben ist mir die Spannrolle um die Ohren geflogen, naja, nicht ganz sie hat sich verabschiedet, dadurch ist dann der Zahnriemen übergesprungen. ADAC hat mich bis zur nächsten Werkstattb geschleppt, die haben abe rlogischerweise nachts um 1 zu. Nun stehe ich vor folgendem Problem: Der Wagen hat 117000 runter, ist ein 3B 1.8T Variant Baujahr 7/99 mit ANB Motor. Laut VW soll der Zahnriemen bei 180000 gewechselt werden. Wie groß seht ihr meine Chancen, dass sich da was über Kulanz regeln lässt, wenn der Zahnriemen, besser gesagt die Spannrolle 63000 km vor der Fälligkeit den Dienst quittiert? Gebrauchtwagengarantie ist natürlich vor ziemlich genau 3 Wochen abgelaufen. Wenn die an der Spannrolle rumgeschraubt haben, ist die Sache relativ klar, dann darf der :) dafür geradestehen, aber wenn nicht, ... nun, das ist die große Frage. Wie sagt man so schön, es könnte schlimmer kommen, es könnte regnen... das hat es dann nachdem ich ausgestiegen bin auch getan. :cry: Wünscht mir GLück Edit: Hab vergessen, dass von der Werkstatt die Nockenwellen su aund wieder eingebaut wurden, um die Dichtung vom Kettenspanner zu ersetzen. Dabei wurde logischerweise an der Spannrolle rumgeschraubt, da ja der Zahnriemen gelöst wurde. 2000 km später ist nun die Schraube, die die Spannrolle hält abgerissen, ich schätze mal wegen falschem Drehmonent. Gespräch mit dem Meister ergab, dass entweder die Werkstatt einen Fehler gemacht hat, oder VW über Kulanz geht, da die spannrolle 63000 km zu früh den Dienst quittiert hat, und quasi Selbstmord begangen hat. Wenn ich richtig informiert bin, wird die Kulanz bei einer Laufleistung zwischen 100000 und 120000 zu 70/30 aufgeteilt. Seufz. Ich hoffe mal, die Werkstatt zahlt den Schaden. Nun darf ich Beetle Cabrio fahren,... ein Ei auf Rädern, aber was tut man nicht alles...? [/QUOTE]
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