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Schaden & Recht
Schadenersatzhoehe bei Diebstahl?
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[QUOTE="Craschy, post: 130284, member: 1682"] @schorni Also im Kaskoschaden sieht das folgendermaßen aus:Du hast den Passi selbst kaputt gefahren :cry: sagen wir mal der war zb. 15000,-Euro wert und der Schade beläuft sich auf 15100,-Euro dann wäre der Passi TOTALSCHADEN :eek: Die Höchstentschädigung deines Kaskoversicherers wären in diesem Fall 15000,-Euro gemäß Kasko Bedingung verbleiben die "Altteile"sprich der kaputte Passi beim Versicherungsnehmer --also bei DIR-- jedoch wird dir der Wert(Restwert) des kaputten Passi von den 15000,-abgezogen,diesen Wert ermittelt die Versicherung bzw.ein beauftragter Kfz-Sachverständiger in der Regel über eine Internet- Restwertbörse zb.Car TV hier werden Gebote von Gewerblich Restwertaufkäufern abgegeben,das Höchtsgebot wird die Versicherung dir in Abzug bringen und dir mitteilen wer der Käufer ist,wie lange das Angebot Gültigkeit hat und wie du mit dem Bieter (meist kostenfrei)in Verbindung treten kannst.Liegt also ein Restwertgebot von sagen wir mal 5000,-Euro vor bekommst du 10.000 Euro von der Versicherung.Ob du DEIN Passi an den Bieter,deinen Nachbarn,ein Autohaus oder auch garnicht verkaufst ist der Versicherung egal,den mit Nachweis eines Käufers hat die Versicherung die Leistung aus dem Vertrag erfüllt. :wink: Der Restwert wird in der Regel schon ermittelt wenn die Reparaturkosten über 50% vom Wert des Passi liegen.Beispiel :Wert 15000,-Repartaurkosten 8000,- Würde hier ein Restwertangebot von 9000,-geboten und du läßt das Fzg.nicht in einer Werkstatt (offiziel mit Rechnung)reparieren,rechnet die Vers.so wie oben ab :!: 15000,- abzüglich Restwert 9000,- du bekommst 6000,-Euro :!: Bei einem kleineren Schaden:15000,-Wert Reparatur 5000,-Keine Restwertermittung.Möglichkeit 1.Auto in Fachwerkstatt mit Rechnung reparieren lassen Rechnung an Vers.Möglichkeit 2.Reparaturkosten auszahlen lassen,dann werden jedoch nur die netto(ohne Mwst.) Reparaturkosten übernommen,die Mwst.gibt es erst bei Vorlage einer Rechnung auf der diese ausgewiesen ist. Ob du den Fzg.wert bei Abrechnung auf Wirtschaftlichen Totalschaden voll erstattet bekommst hängt auch noch davon ab wie vergleichbare Fzg.am Markt angeboten werden (Regelbesteuert,Differenzbesteuert oder nur Privat)dieses hier auch noch zu erklären wäre ein eigendes Kapitel :!: :wink: Hoffe es war verständlich :D Gruß Craschy [/QUOTE]
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