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Schaden & Recht
Schaden am Mietwagen
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[QUOTE="Holger, post: 368282, member: 4"] Da Du das Fahrzeug dienstlich benutzt hast wird Dein Arbeitgeber für den Schaden aufkommen müssen. Die Frage ist nur ob der Schaden während der privaten Nutzung passiert ist oder nicht. In jedem Fall muss AVIS die Forderung gegen den Arbeitgeber richten denn mit ihm hat sie den Mietvertrag abgeschlossen. Dieser könnte Dich dann evtl. in Regress nehmen. Du könntest zwar wegen Sachbeschädigung seitens AVIS dran sein, aber dann gelten die Vertragsbedingungen (Kleingedrucktes) nicht. Im Rahmen der Arbeit haftest Du nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Wenn Du z.B. einen Monitor versehentlich runterwirfst haftest Du dafür auch nicht. Ich denke da AVIS eine Forderung gegen Dich erhebt, muss sie diese erstmal beweisen. Mit Sicherheit gibt es viel Kleingedrucktes zu beachten also wäre ein Anwalt vorteilhaft. Nicht alles was Kleingedruckt ist muss auch rechtmäßig sein. P.S. Wer meint ich würde eine Rechtsberatung durchführen der irrt. [/QUOTE]
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