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Schaden & Recht
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[QUOTE="spacie, post: 368245, member: 5796"] Und noch eine Frage für deinen Anwalt: DIe Vermietung ist auf eine Übergabe ohne Besichtigung eingegangen. Wer ist hier in der Beweispflicht? Doch nicht der Mieter, der beweisen muss, dass er keinen Schaden am Fahrzeug verursacht hat, sondern eher der Vermieter, der beweisen muss, dass das Fahrzeug beschädigt zurückkam. Du musst ja auch eigentlich bei der Annahme checken, ob das Fahrzeug schon Vorschäden hat...damit ist doch eigentlich die Rollenverteilung klar: Wer annimmt, muss erkannte Schäden anzeigen. So verstehe ich zumindest die Rechtsprechung... [/QUOTE]
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