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Schaden & Recht
Sch$#&§ -> Abstand <5/10
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[QUOTE="Einarmiger, post: 12573, member: 890"] Also Holger, ich mache das ja nunmal beruflich, Punkte nach Flens melden. Hier eine kleine Erläuterung. Du hast als das sog. Regelbussgeld gem. Bussgeldkatalog bekommen. (Du hsttest nichts Grobes auf dem Kerbholz, kann ich annehmen). Deine Punkte bleiben jetzt 2 Jahre stehen. Jede weitere Ordnungswidrigkeit innerhalb der nächsten 2 Jahre wird von der Bussgeldstelle automatisch nicht nach dem Bussgeldkatalog geahndet und kann nach Ermessen erhöht werden. In diesen Fälle wird es dann immer ratsam sein, in Widerspruch zu gehen und auf Anwendung des Regelbussgeldes zu bestehen, solange sie Dir nicht nachweissen können, dass Du solche Verstösse regelmässig, vorsätzlich oder beharrlich begehst. Nach den 2 Jahren sollte immer wieder der Bussgeldkatalog mit dem Regelsatz Anwendung finden, weil dann von Amts wegen davon ausgegangen werden mus, dass Du sowas nicht beharrlich begehst. Wenn nicht - Einspruch. [/QUOTE]
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