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Schaden & Recht
Sachmangelhaftung Kat?
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[QUOTE="Schmitti, post: 524329, member: 7879"] Zunächsteinmal muss man zwischen Gewährleistung und Garantie unterscheiden. Wenn Du Gewährleistungsansprüche - wie Du ja geschrieben hast - geltend machen willst, ist es grundsätzlich irrelevant, ob es sich um Verschleißteile handelt. Der Händler muss Dir ein Fahrzeug übergeben, dass sich in einem Zustand befindet, den man erwarten durfte. Und dazu gehört, dass der Kat zumindest noch in Ordnung ist (auch wenn der Verschleiß vielleicht schon recht fortgeschritten ist). Erst was nach der Übergabe "verschleißt" oder kaputt geht, ist Dein Risiko (und eventuell von der Garantie umfasst). Wenn Du eine Reparatur auf Garantie haben möchtest - sofern eine solche besteht - kann es durchaus sein, dass Verschleißteile nicht mitinbegriffen sind. ABER: Auch wenn eine Garantie besteht, heißt das noch lange nicht, dass Du auf deine Gewährleistungsrechte verzichten musst. Der Händler muss Dir zunächst nachweisen, dass der Kat noch nicht zersetzt war, als Du ihn gekauft hast. Allerdings könnte es gut sein, dass ihm das auch gelingt. Andere Möglichkeit wäre, dass Du einen Mangel findest (oder durch einen Sachverständigen finden lässt), auf Grund dessen sich der Kat zersetzt hat. Aber erstens könnte das teuer werden und zweitens muss eindeutig feststehen, dass sich der Kat nur auf Grund dieses Mangels zersetzt hat. Sollte das der Fall sein, muss der Händler beweisen, dass dieser Mangel noch nicht vorlag, als Du das Auto übergeben bekommen hast. [/QUOTE]
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