Nur Titel durchsuchen
Von:
Foren
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Galerie
Neue Medien
Neue Kommentare
Medien suchen
Wiki
Mitglieder
Zurzeit aktive Besucher
Profilnachrichten
Profilnachrichten suchen
Was ist neu?
Neue Beiträge
Neue Medien
New listings
Kommentare Medien
Profilnachrichten
Neueste Aktivitäten
Online
Anmelden
Registrieren
Aktuelles
Suche
Suche
Nur Titel durchsuchen
Von:
Neue Beiträge
Foren durchsuchen
Menü
Anmelden
Registrieren
App installieren
Installieren
Community
Schaden & Recht
Sachmangelhaftung - eilige Frage
JavaScript ist deaktiviert. Für eine bessere Darstellung aktiviere bitte JavaScript in deinem Browser, bevor du fortfährst.
Du verwendest einen veralteten Browser. Es ist möglich, dass diese oder andere Websites nicht korrekt angezeigt werden.
Du solltest ein Upgrade durchführen oder einen
alternativen Browser
verwenden.
Auf Thema antworten
Beitrag
[QUOTE="Torsten, post: 109449, member: 469"] Hallo Robin, lt. Gesetzlage muss der Händler Dir in den ersten 6 Monaten nach Kauf nachweisen, daß der Wagen ohne Mängel zum Zeitpunkt des Kaufs war. Ab dem 6. Monat musst Du beweisen, daß der Wagen zum Zeitpunkt des Kaufs mit Mängeln behaftet war. Beide Beweisführungen gelingen in der Regel nicht, so daß der Händler in Deinem Fall wohl die Kosten schlucken muss (incl. einer evtl. Selbstbeteiligung der Versicherung !!!) und sich einen Teil bei der Versicherung [b]mit Deiner Einverständnis[/b] (Du bist Versicherungsnehmer) zurückholen kann. [/QUOTE]
Zitate
Authentifizierung
Überprüfung durch Google ReCaptcha zulassen
Es ist eine Überprüfung durch Google ReCaptcha erforderlich, diese wird durchgeführt sobald der Datenschutzerklärung zugestimmt wurde.
Bitte aktiviere JavaScript, um fortzufahren.
Antworten
Community
Schaden & Recht
Sachmangelhaftung - eilige Frage
Oben
Unten