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Schaden & Recht
Sachen aus Auto gestohlen - keine Einbruchsspuren
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[QUOTE="3BGChris, post: 585257, member: 6605"] Das stimmt nicht ! Das hat nichts mit dem Parkhaus zu tun. Fakt ist, dass es die Möglichkeit gibt, den Diebstahl von Hausratgegenständen aus dem verschlossenen Kfz zu versichern, unabhängig vom Standort des Wagens. [b]...ich zitiere da mal die Hausratversicherungsbedingungen:[/b] (6) Die Entschädigung für Wertsachen gemäß Â§ 24 Absatz 1 a) bis 1 c) ist, soweit Sie nicht etwas anderes mit uns vertraglich vereinbart haben (Absatz 7), im Rahmen der Außenversicherung begrenzt auf.... dd) im Kofferraum oder anderen von außen nicht einsehbaren Bereichen eines allseitig verschlossenen Personenkraftwagens zurückgelassen werden [b]und das ist über die Kasko versichert:[/b] A.2.1 Was ist versichert? A.2.1.1 Versichertes Fahrzeug und mitversicherte Fahrzeugteile und Fahrzeugzubehör Ihr Fahrzeug a Versichert ist Ihr Fahrzeug gegen Beschädigung, Zerstörung oder Verlust infolge eines Ereignisses nach A.2.1.2 (Teilkasko) oder A.2.1.3 (Vollkasko). Vom Versicherungsschutz umfasst sind auch dessen unter b und c als mitversichert aufgeführte Fahrzeugteile und als mitversichert aufgeführtes Fahrzeugzubehör, sofern sie straßenverkehrsrechtlich zulässig sind (mitversicherte Teile). [b]Beitragsfrei mitversicherte Teile[/b]b Soweit in c nicht anders geregelt, sind folgende Fahrzeugteile und folgendes Fahrzeugzubehör des versicherten Fahrzeugs ohne Mehrbeitrag mitversichert: - fest im Fahrzeug eingebaute oder fest am Fahrzeug angebaute Fahrzeugteile, - fest im Fahrzeug eingebautes oder am Fahrzeug angebautes oder im Fahrzeug unter Verschluss verwahrtes Fahrzeugzubehör, das ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z.B. Schonbezüge, Pannenwerkzeug) und nach allgemeiner Verkehrsanschauung nicht als Luxus angesehen wird, - im Fahrzeug unter Verschluss verwahrte Fahrzeugteile, die zur Behebung von Betriebsstörungen des Fahrzeugs üblicherweise mitgeführt werden (z.B. Sicherungen und Glühlampen), - Schutzhelme (auch mit Wechselsprechanlage) [b]Nicht versicherbare Gegenstände[/b]d Nicht versicherbar sind alle sonstigen Gegenstände, insbesondere solche, deren Nutzung nicht ausschließlich dem Gebrauch des Fahrzeugs dient (z.B. Handys und mobile Navigationsgeräte, auch bei Verbindung mit dem Fahrzeug durch eine Halterung, Reisegepäck, persönliche Gegenstände der Insassen). Ich hoffe ich konnte helfen. [/QUOTE]
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