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Schaden & Recht
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Beitrag
[QUOTE="Schmitti, post: 451361, member: 7879"] Das Problem ist, dass ich den Stoff noch nicht vollständig wiederholt habe, als dass ich diese Frage jetzt vollständig beantworten könnte. Ich meine halt gehört zu haben, dass bei Arglist (was ja Vorsatz und quasi eine schädigende Absicht voraussetzt) keine Nutzungsentschädigung beinhaltet... Aber gerade deswegen rate ich Dir ja auch, einen Rechtsanwalt zu konsultieren. Dieser könnte dann auch den notwendigen Schriftverkehr führen und müsste, meiner Ansicht nach, auch durch den Verursacher (also den Händler, SOFERN DIESER AUCH TATSÄCHLICH ARGLISTIG HANDELTE!!!) getragen werden. Ich könnte mich aber irren. :-( Hoffe allerdings, dass nicht ;) [/QUOTE]
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